Eine Übersicht über die Gebührentatbestände für Schriften und Amtshandlungen
Für die folgenden in der Praxis wichtigsten Schriften und Amtshandlungen sind feste Gebühren vorgesehen.
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Gebührentatbestand
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Höhe der Gebühr gültig bis
30.6.2011
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Höhe der Gebühr
gültig ab
1.7.2011
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Amtliche Abschriften Nicht amtliche Abschriften |
Pro Bogen € 13,20 Pro Bogen € 06,60 |
Pro Bogen € 14,30 Pro Bogen € 7,20 |
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Amtliche Ausfertigungen:
Erteilung einer Befugnis oder Anerkennung einer Befähigung oder sonstigen gesetzlichen Voraussetzung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit
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€ 77,--
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€ 83,60
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Beilagen:
Das sind Schriften und Druckwerke aller Art, wenn sie einer gebührenpflichtigen Eingabe beigelegt werden. Von jedem Bogen feste Gebühr Jedoch je Beilage nicht mehr als |
€ 3,60
€ 21,80
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€ 3,90
€ 21,80
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Eingaben:
Eingaben von Privatpersonen an Organe der Gebietskörperschaften
Der erhöhten Eingabengebühr von
unterliegen Ansuchen um Erteilung einer Befugnis oder die Anerkennung einer Befähigung oder sonstigen gesetzlichen Voraussetzung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.
Der Eingabengebühr unterliegen u.a. nicht Eingaben an Verwaltungsbehörden in Abgaben-sachen.
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€ 13,20
€ 43,60
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€ 14,30
€ 47,30
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Protokolle (Niederschriften):
z.B. Protokolle (Niederschriften) über eine Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft;
vom ersten Bogen feste Gebühr
Eine Versammlung der Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung vom ersten Bogen feste Gebühr
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€ 263,40
€ 131,70
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€ 285,90
€ 142,90
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Gebührentatbestand
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Höhe der Gebühr gültig bis 30.6.2011
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Höhe der Gebühr gültig ab 1.7.2011
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Zeugnisse:
Amtliche Zeugnisse (d.s. Schriften, die von Organen der Gebietskörperschaften oder von ausländischen Behörden oder Gerichten ausgestellt werden und wodurch persönliche Eigenschaften oder Fähigkeiten oder tatsächliche Umstände beurkundet werden)
Von jedem Bogen feste Gebühr
Die vom Dienstgeber ausgestellten Dienstzeugnisseunterliegen keiner Gebühr.
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€ 13,20
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€ 14,30
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Hinweis: Wie aus den angeführten Gebührentatbeständen ersichtlich ist, ist die Höhe der Gebühr in vielen Fällen auf den Bogen Papier bezogen. Unter einem Bogen Papier ist dabei der Umfang von 2 Din A4-Blättern (4 Seiten) zu verstehen. |
Neben den beispielhaft angeführten Gebühren für Schriften und Amtshandlungen gibt es u.a. Verwaltungsabgaben auf Bundes-, Landes- bzw. Gemeindeebene im Zusammenhang mit Amtshandlungen der jeweiligen Behörden.
Allein der Tarif der Bundesverwaltungsabgabenverordnung umfasst über 400 Tarifposten.
Weiterführende Informationen
Weiterführende Detailinformationen zum Gebührenrecht finden Sie in unseren Infoblättern:
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Wichtiges im Gebührenrecht
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Rechtsgeschäftsgebühren nach dem Gebührengesetz
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Die Vergebührung von Bestandverträgen
Sämtliche Informationen finden Sie unter http://www.wko.at/steuern im Bereich „Weitere Steuern und Abgaben“.
Dieses Infoblatt ist ein Produkt der Zusammenarbeit aller Wirtschaftskammern.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes:
Kärnten, Tel. Nr.: 0590 904-0,
Niederösterreich Tel. Nr.: (02742) 851-0,
Oberösterreich, Tel. Nr.: 0590 909,
Salzburg, Tel. Nr.: (0662) 8888-0,
Steiermark, Tel. Nr.: (0316) 601-601,
Tirol, Tel. Nr.: 0590 905-0,
Vorarlberg, Tel. Nr.: (05522) 305-0,
Wien, Tel. Nr.: (01) 514 50-0
Eine Haftung der Wirtschaftskammern Österreichs ist ausgeschlossen.
Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter!
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