Umstellung auf "Elektr. Verpflichtungserklärung für Reisebüros"

01.10.2009
Bernadette Misek

EVE

 

 

Durch die Einführung der EVE ist die Abgabe der Verpflichtungserklärung künftig schnell und einfach auf elektronischem Weg möglich.  

 

 

Die Voraussetzung für die Teilnahme an der EVE ist die Abgabe einer Generalverpflichtungserklärung gegenüber dem Innenministerium (BMI). Das Formular erhalten Sie bei der Fachgruppe Ihres Bundeslandes.

Wir haben mit dem BMI vereinbart, dass der Fachverband diese Dokumente entgegennimmt und mit einer Bestätigung über die aufrechte Gewerbeberechtigung an das BMI weiterleitet.

Bitte senden Sie die ausgefüllte und firmenmäßig unterfertigte Generalverpflichtungserklärung (inkl. der Kontaktdaten der zeichnungsberechtigten Personen) im Original an:

Fachverband der Reisebüros

Wiedner Hauptstraße 63

1045 Wien

Wir bitten auch um die Übermittlung eines Firmenbuchauszugs.

Selbstverständlich können Sie den Antrag auch direkt an das BMI senden. Wir erlauben uns aber anzumerken, dass es dadurch zu einer zeitlichen Verzögerung kommt, weil auch in diesem Fall die aufrechte Gewerbeberechtigung durch den Fachverband bestätigt werden muss.

 

Erinnerung: Umstellung auf „Elektronische Verpflichtungserklärung für Reisebüros" (EVE)

 

Wir erinnern an unseren Artikel in der T.A.I. vom 7. August 2009 betreffend die Einführung der Elektronischen Verpflichtungserklärung für Reisebüros (EVE).

Incoming-Reisebüros müssen bei der Einladung von Gästen aus visapflichtigen Ländern eine Verpflichtungserklärung abgeben. Mit dieser Erklärung verpflichten sie sich zum Ersatz möglicher Kosten aus dem Aufenthalt des Gastes, wie z.B. für medizinische Heilbehandlungen in öffentlichen Krankenanstalten.

Auch die Kosten für das fremdenpolizeiliche Verfahren bei Nichtwiederausreise nach Ablauf des Visums sind zu ersetzen, hier empfiehlt sich der Abschluss einer Versicherung. Keine Haftung besteht für strafrechtliche Delikte, die vom Eingeladenen gesetzt werden oder sonstige privatrechtliche Verpflichtungen.

Derzeit müssen die Originale dieser Verpflichtungserklärungen noch umständlich und kostenintensiv auf dem Postweg übermittelt werden.