Was ist Kabotage? Was muss beachtet werden?
- Kabotage: in Slowenien darf das Transportunternehmen maximal drei Beförderungen innerhalb einer Woche durchführen (Be- und Entladeort in Slowenien) oder
- Transit-Kabotage: innerhalb einer Woche nach Entladung in Slowenien darf das Unternehmen (z.B. auf der Rückfahrt) in anderen Staaten weitere Beförderungen durchführen, so beispielsweise eine Beförderung innerhalb von Österreich (bis maximal drei Tage nach der Einfahrt nach Österreich), eine weitere Beförderung innerhalb von Deutschland (bis maximal drei Tage nach der Einfahrt in Deutschland) und auch noch eine letzte Beförderung innerhalb der Niederlande (bis maximal drei Tage nach der Einfahrt in die Niederlande); alle Kabotage-Fahrten müssen aber auch in diesem Fall jedenfalls innerhalb der Gesamtfrist von sieben Tagen erfolgen!
- möglich ist aber auch eine Kombination von Kabotage und Transit-Kabotage, wobei jedoch jeweils die vorher angeführten Bedingungen eingehalten werden müssen.
- Name, Anschrift und Unterschrift des Absenders;
- Name, Anschrift und Unterschrift des Verkehrsunternehmers;
- Name und Anschrift des Empfängers sowie nach erfolgter Lieferung dessen Unterschrift und das Datum der Lieferung;
- Ort und Datum der Übernahme der Ware sowie die Lieferadresse;
- die übliche Beschreibung der Art der Ware und ihrer Verpackung;
- die Bruttomasse der Güter oder eine sonstige Mengenangabe;
- das amtliche Kennzeichen des Kraftfahrzeuges und des Anhängers.
Stand: April 2012
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Kärnten, Tel. Nr.: 05 90904,
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Oberösterreich, Tel. Nr.: 05 90909,
Salzburg, Tel. Nr.: (0662) 8888-0,
Steiermark, Tel. Nr.: (0316) 601-0,
Tirol, Tel. Nr.: 05 90905-1111,
Vorarlberg, Tel. Nr.: (05522) 305-0,
Wien, Tel. Nr.: (01) 51450-1040,
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