Förderungen für Unternehmen mit Lehrlingsausbildung

Akuter Fachkräftemangel in einigen Branchen sowie ein Anstieg der Arbeitslosenzahlen prägen die derzeitige Situation am heimischen Arbeitsmarkt. Um diese angespannte Lage zu entschärfen, wird besonderes Augenmerk auf die Förderung von Lehrlingsausbildungen gelegt. Diese Förderungen werden von den Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern abgewickelt.

 

Förderung neuer Lehrstellen


Eine dieser Maßnahmen ist die Förderung für neue Lehrstellen, um den Betrieben den Einstieg in die Lehrlingsausbildung zu erleichtern.

Diese Förderung kann von folgenden drei Unternehmensgruppen beantragt werden:

  • Neugründer, welche ihr Unternehmen ab dem 1.1.2008 gegründet haben und mit einem neuen Feststellungsbescheid in einem neuen Lehrberuf ausbilden dürfen.
  • Bestehende Unternehmen, die zum ersten Mal Lehrlinge aufnehmen oder in einem neuen, zusätzlichen Lehrberuf ausbilden, wobei der neue Lehrberuf weniger als die Hälfte mit dem bisher ausgebildeten verwandt sein darf.
  • Wiedereinsteigende Unternehmen, die frühestens drei Jahre nach dem Ende des letzten Lehrverhältnisses wieder in die Ausbildung einsteigen.

Pro Lehrling beträgt die Förderung für neue Lehrberufe 2.000 Euro, bundesweit können pro Lehrbetrieb maximal zehn neue Lehrstellen gefördert werden, wobei die maximale Förderung pro Lehrbetrieb nur einmal ausgeschöpft werden kann.

 

Nähere Informationen sowie Voraussetzungen für diese Förderung:
http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?angid=1&stid=412676&dstid=8631&opennavid=0

 

 

Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten


Die Ausbildung von Lehrlingen gestaltet sich nicht immer ohne Probleme. Der Abschluss der Berufsausbildung scheitert oftmals an einer Lernschwäche, welche jedoch durch geförderte Maßnahmen ausgemerzt werden kann.

Konkret gibt es in diesem Fall folgende drei Förderarten:

  • Abgeltung der Bruttolehrlingsentschädigung sowie der vom Lehrbetrieb bezahlten Internatskosten für die Dauer des Unterrichts bei einer insgesamt einmaligen Wiederholung einer Berufsschulklasse
  • Förderung der Vorbereitungskurse auf Nachprüfungen in der Berufsschule sowie auf theoretische Lehrabschlussprüfungen
  • Förderung von Nachhilfekursen auf Pflichtschulniveau (Deutsch, Mathematik, lebende Fremdsprache oder Muttersprache bei Lehrlingen mit Migrationshintergrund)

Der Lehrbetrieb bekommt bei den Vorbereitungs- und Nachhilfekursen die gesamten Netto-Kurskosten bis maximal 1.000 Euro pro Lehrling über die gesamte Dauer der Lehrzeit ersetzt.

 

 

Nähere Informationen sowie Voraussetzungen für diese Förderung:


http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?angid=1&stid=412698&dstid=8631&opennavid=0
 

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