Der schnelle Überblick zum Thema KV – mit weiterführenden Links
Der Kollektivvertrag ist eine Vereinbarung, die zwischen kollektivvertragsfähigen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden abgeschlossen wird. Auf Arbeitgeberseite stehen die Fachverbände bzw. Fachgruppen der Wirtschaftskammerorganisation. Auf Arbeitnehmerseite steht der ÖGB (Östereichische Gewerkschaftsbund).
Was steht im Kollektivvertrag?
Der Kollektivvertrag regelt Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Wenn abweichende Regelungen im Arbeitsvertrag getroffen werden, sind diese nur gültig, wenn sie für den Arbeitnehmer günstger sind.
Für wen gilt der Kollektivvertrag?
Der Kollektivvertrag unterliegt räumlichen und persönlichen Einschränkungen:
Er gilt für alle Arbeitgeber, die dem Arbeitgeberverband angehören, der den Kollektivvertrag abschliesst.
Er gilt für alle Arbeitnehmer, die bei diesem Arbeitgeber beschäftigt sind.
Welchen Kollektivvertrag soll ich verwenden?
Als Arbeitgeber ist es abhängig davon, welchem Arbeitgeberverband man angehört.
Mit dem Erwerb einer Gewerbeberechtigung ist die Mitgliedschaft in einer Fachorganisation der Wirtschaftskammer verbunden. Diese Fachorganisation schließt den Kollektivvertrag für die Arbeitgeberseite ab. Er gilt für den betreffenden Wirtschaftszweig.
Genauere Informationen zu Ihrem Kollektivvertrag erhalten Sie von Ihrem Fachverband bzw. Ihrer Fachgruppe.
Die Kollektivvertragsdatenbank enthält alle Kollektivverträge, alle Lohn- und Gehaltstafeln sowie notwendige Zusatzinformationen nach Branchen und Bundesländern gegliedert. Sie stehen unseren Mitgliedsbetrieben exklusiv zur Verfügung.
Link zu wko.at/kollektivvertrag
Als Mitglied der Wirtschaftskammer kommen Sie nach Anmeldung mit Mitgliedsnummer und PIN-Code direkt zur Internetseite Ihrer Fachorganisation:
- Link zu Ihrer Branche im Internet (Anmeldung erforderlich)
Informationen zu Ihrer Fachorganisation (Fachverband, Fachgruppe,...) finden Sie in der Branche Ihrer Landeskammer:
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