Bankgeheimnis: Österreich setzt Wünsche der OECD um
Österreich hat wie von der OECD gefordert das geltende Bankgeheimnis eingeschränkt bzw. abgeändert, um zu verhindern, dass Österreich nicht erneut auf eine OECD „graue oder schwarze Liste von Steueroasen“ gesetzt wird.
Bisher wurden Kontoinformationen von Ausländern erst bei einer Verurteilung an die Finanzverwaltung des anderen Staates weitergegeben, jetzt bereits bei einem „begründeten Verdacht“.
Das Bankgeheimnis wurde nicht eliminiert, für Österreicher ändert sich durch die neue Rechtslage nichts.
Mit folgenden Staaten wurden Doppelbesteuerungs- oder Informationsaustauschabkommen vom Nationalrat bzw. Bundesrat am 18. Dezember 2009 beschlossen und gelten bereits:
- Luxemburg
- Großbritannien
- Singapur
- Mexiko
- Belgien
- Dänemark
- St. Vincent/Grenadinen
- Niederlande
- Norwegen
- Gibraltar
- Andorra
- Schweiz
- San Marino
- Monaco
Protokolle zur Änderung der Doppelbesteuerungsabkommen mit Irland und Schweden wurden dem Nationalrat vorgelegt.
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