Förderungen für die Einstellung und Qualifizierung von Mitarbeitern - Qualifizierungs- und Flexibilitätsberatung
Allgemeines
Das Arbeitsmarktservice bietet Arbeitgebern für die Einstellung oder Qualifizierung von Arbeitnehmern eine Reihe von Förderungen. Gefördert werden zum Beispiel Zuschüsse zu den Lohnkosten, Ausbildungskosten oder Qualifizierungsmaßnahmen.
Vor Aufnahme des zu fördernden Beschäftigungsverhältnisses ist grundsätzlich die zuständige Geschäftsstelle des AMS zu kontaktieren.
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Vorsicht! Auf die Förderungen besteht kein Rechtsanspruch. Es empfiehlt sich, eine entsprechende schriftliche Förderzusage zu verlangen. |
Tipp!
Beachten Sie, dass regional unterschiedliche Förderungsvoraussetzungen möglich sind.
Einstellung von Mitarbeitern
- Eingliederungsbeihilfe ("Come Back"):
Dieses Förderungsangebot sieht einen Zuschuss zu den Lohnkosten vor, wenn vorgemerkte Arbeitslose eingestellt werden.
- Ein-Personen-Unternehmen:
Für Ein-Personen-Unternehmen, die ihren ersten beim AMS vorgemerkten Mitarbeiter einstellen, gibt es eine Beihilfe zum Bruttomonatsgehalt.
- Förderung der Lehrausbildung:
Diese Förderung wird für die Ausbildung von bestimmten Lehrlingen gewährt. Sie besteht in einem Zuschuss zu den Kosten der Lehrausbildung.
- Förderung von Ersatzkräften während Elternteilzeitkarenz:
Gefördert wird das Arbeitsverhältnis von arbeitslos vorgemerkten Personen. Der Arbeitgeber bekommt hierbei einen Zuschuss zu den Lohnkosten.
- Solidaritätsprämienmodell:
Gefördert werden die Arbeitsverhältnisse von Mitarbeitern, die ihre Normalarbeitszeit in einem bestimmten Ausmaß reduzieren. Die Förderung kann in Anspruch genommen werden, wenn eine neue Arbeitskraft im Ausmaß der Reduktion eingestellt wird.
Qualifizierung
- Qualifizierungsförderung:
Für Weiterbildungskurse seiner Mitarbeiter werden dem Arbeitgeber Zuschüsse zu den Kursgebühren gewährt.
- Qualifizierungsberatung für Betriebe:
Das AMS und der Europäische Sozialfonds (ESF) finanzieren dem Arbeitgeber die Beratungskosten zur Unterstützung der Personalentwicklung.
- Qualifizierungsberatung für den Aufbau von Qualifizierungsverbünden:
Das AMS und der Europäische Sozialfonds (ESF) finanzieren dem Arbeitgeber die Beratungskosten zum Aufbau eines Qualifizierungsverbundes.
Flexibilitätsberatung für Betriebe
Die Flexibilitätsberatung unterstützt Betriebe und Mitarbeiter im Zuge von Umstrukturierungen.
Ziel der kostenlosen Beratung ist es, die Beschäftigung von Mitarbeiter durch Qualifizierungs-, Arbeitszeitmodelle und andere unterstützende Maßnahmen zu sichern.
Tipp!
Weitere Informationen über diese Förderungsmöglichkeiten finden Sie unter http://www.ams.at/sfu/14091.html
Die entsprechenden Antragsformulare finden Sie unter
http://www.ams.at/sfu/14102.html
Stand: März 2013
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes:
Burgenland, Tel. Nr.: 05 90907-2330,
Kärnten, Tel. Nr.: 05 90904,
Niederösterreich Tel. Nr.: (02742) 851-0,
Oberösterreich, Tel. Nr.: 05 90909,
Salzburg, Tel. Nr.: (0662) 8888-397,
Steiermark, Tel. Nr.: (0316) 601-601,
Tirol, Tel. Nr.: 05 90905-1111,
Vorarlberg, Tel. Nr.: (05522) 305-1122,
Wien, Tel. Nr.: (01) 51450-1010,
Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr.
Eine Haftung der Wirtschaftskammern Österreichs ist ausgeschlossen.
Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter!
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