Das Informationssystem kann jetzt besser aktualisiert werden
Die Europäische Kommission hat die Leitlinien für die europaweite öffentliche Warnung vor gefährlichen Verbraucherprodukten überarbeitet. Sie schützt Unternehmen so besser davor, ungerechtfertigt an den Pranger gestellt zu werden. Seit Ende Januar können voreilige Einträge der europäischen Marktüberwachungsbehörden in das so genannte Rapex-System (Rapid Exchange of Information) wieder gelöscht werden. Alte Einträge, bei denen kein Informationsbedürfnis mehr besteht, können auf Antrag entfernt werden.
In das Rapex-System stellen die nationalen europäischen Marktüberwachungsbehörden Warnungen vor gefährlichen Verbraucherprodukten ein, um die Behörden in anderen Mitgliedstaaten so schnell wie möglich zu alarmieren. Die über das System gemeldeten Produkte sind im Internet öffentlich aufgelistet. Ab sofort gelten zudem strengere Vorgaben für die Risikoanalyse, wodurch nicht gerechtfertigte, rufschädigende Meldungen vermieden werden können. Das bisherige, recht schematische Verfahren führte häufig dazu, dass die Behörden vorschnell eine ernsthafte Gefährdung der Verbraucher annahmen.
Die Behörden werden von den Unternehmen nunmehr detaillierte Informationen über die vermeintlich gefährlichen Produkte einholen, um die Gefahr beurteilen zu können. Hersteller sollten daher im Ernstfall selbst eine Risikoanalyse nach den neuen Leitlinien erstellen und der Behörde übergeben.
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