Bestimmungen zur biologischen Produktion
EU-BIO-Logo
Seit 1. Juli 2010 ist das EU-Bio-Logo für alle verpackten Bioprodukte, die in einem EU-Mitgliedstaat hergestellt wurden und die notwendigen Normen erfüllen, verbindlich vorgeschrieben. Mit 1. Juli 2012 ist die Abverkaufsfrist abgelaufen. Verpackte Bio-Produkte dürfen ab diesem Datum in Europa grundsätzlich nur mehr in Verkehr gebracht werden, wenn sie das EU-Bio-Logo tragen. Produkte, die VOR dem 1. Juli 2012 verpackt wurden und das Logo noch nicht tragen, dürfen bis zum Aufbrauch der Bestände abverkauft werden. Neben dem EU-Logo können auch andere private, regionale oder nationale Logos abgebildet werden.
Auf der Homepage der EU-Kommssion finden Sie Hinweise zur Verwendung des BIO-Logos:
Verwendung BIO-Logo (Druckformate, Vorlagen, etc.)
Die Kommission hat eine Liste der FAQ´s in diesem Zusammenhang erstellt:
FAQ´s der Kommission (in engl. Sprache)
Schwellenwerte für zufällige GVO-Verunreinigungen bei biologischer Produktion
EU-Rechtliche Bestimmungen allgemein
Bio-Kennzeichnung(Erlass), Mai 2009
Biologische Viehhaltung
Antragsformular für die Anbindehaltung von Rindern
Antragsformular für die Aufstallung / Besatzdichte
Rechtsgrundlagen Weidelandausnahmen (April 2010)
Bio-Kontrolle
Kontrolle und Zertifizierung - Biologische Landwirtschaft in der EU
Kontrolle Bio-Betriebe in Österreich
Kontrolle Bio Lebensmittel in Österreich
Bio-Kontrolle bei Bäckereien mit Parallelproduktion (Merkblatt, Feb. 2013)
Bio-Kontrolle im Lebensmittelhandel (Merkblatt, Feb. 2013)
Bio-Kontrolle im Fleischbereich (Merkblatt, Feb. 2013)
Codenummern der BIO-Kontrollstellen (Österreich)
Codenummern der BIO-Kontrollstellen und -behörden (EU)
Codenummern der BIO-Kontrollstellen und -behörden in den als gleichwertig anerkannten Drittländern (Artikel 7 und Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1235/2008)
Codenummern der BIO-Kontrollstellen und -behörden im Rahmen des Systems der Einfuhrgenehmigungen (EU), welche von den Mitgliedstaaten nach dem Verfahren von Artikel 19 der Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 erteilt werden.
Erläuterungen der Lebensmittelversuchsanstalt (LVA) zur Bio-Kennzeichnung:
- Feber 2008
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