Bestimmungen zur biologischen Produktion

EU-BIO-Logo

 

Seit 1. Juli 2010 ist das EU-Bio-Logo für alle verpackten Bioprodukte, die in einem EU-Mitgliedstaat hergestellt wurden und die notwendigen Normen erfüllen, verbindlich vorgeschrieben. Mit 1. Juli 2012 ist die Abverkaufsfrist abgelaufen. Verpackte Bio-Produkte dürfen ab diesem Datum in Europa grundsätzlich nur mehr in Verkehr gebracht werden, wenn sie das EU-Bio-Logo tragen. Produkte, die VOR dem 1. Juli 2012 verpackt wurden und das Logo noch nicht tragen, dürfen bis zum Aufbrauch der Bestände abverkauft werden. Neben dem EU-Logo können auch andere private, regionale oder nationale Logos abgebildet werden.
 

Auf der Homepage der EU-Kommssion finden Sie Hinweise zur Verwendung des BIO-Logos:

Verwendung BIO-Logo (Druckformate,  Vorlagen, etc.)

 

Die Kommission hat eine Liste der FAQ´s in diesem Zusammenhang erstellt:

FAQ´s der Kommission (in engl. Sprache)

 

Schwellenwerte für zufällige GVO-Verunreinigungen bei biologischer Produktion 

 

 

EU-Rechtliche Bestimmungen allgemein

  

EU-VO Nr. 834/2007 über die ökologische/biologische Produktion und Kennzeichnung (konsolidierte Fassung)

 

EU-DVO Nr. 889/2008 über ökologische/biologische Produktion, Kennzeichnung und Kontrolle (konsolidierte Fassung)

 

EU-VO Nr. 1235/2008 zur Regelung der Einfuhren von ökologischen/biologischen Erzeugnissen aus Drittländern (konsolidierte Fassung)
 

DVO (EU) Nr. 125/2013 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 zur Regelung der Einfuhren von ökologischen/biologischen Erzeugnissen aus Drittländern (Abl. vom 14. Februar 2013)

 

Bio-Kennzeichnung(Erlass), Mai 2009

 

Biologische Viehhaltung

 

Erlass des BMG zur Erläuterung welche Ausnahmen von den BIO-Bestimmungen in der Tierhaltung ermöglicht werden (März 2010)

 

Antragsformular für die Anbindehaltung von Rindern

 

Antragsformular für die Aufstallung / Besatzdichte

 

Rechtsgrundlagen Weidelandausnahmen (April 2010)

 

 

Bio-Kontrolle

 

Kontrolle und Zertifizierung - Biologische Landwirtschaft in der EU

 

Kontrolle Bio-Betriebe in Österreich


Kontrolle Bio Lebensmittel in Österreich

 

Bio-Kontrolle bei Bäckereien mit Parallelproduktion (Merkblatt, Feb. 2013)

 

Bio-Kontrolle im Lebensmittelhandel (Merkblatt, Feb. 2013)

 

Bio-Kontrolle im Fleischbereich (Merkblatt, Feb. 2013)

 

Codenummern der BIO-Kontrollstellen (Österreich)

 

Codenummern der BIO-Kontrollstellen und -behörden (EU)

 


Codenummern der BIO-Kontrollstellen und -behörden in den als gleichwertig anerkannten Drittländern (Artikel 7 und Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1235/2008)

 

Codenummern der BIO-Kontrollstellen und -behörden im Rahmen des Systems der Einfuhrgenehmigungen (EU), welche von den Mitgliedstaaten nach dem Verfahren von Artikel 19 der Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 erteilt werden.

 

 

Erläuterungen der Lebensmittelversuchsanstalt (LVA) zur Bio-Kennzeichnung:

- Feber 2008

- Dezember 2008