Leitungsrechte
- Welche Rechte haben Netzbetreiber bei der Verlegung ihrer Leitungen – welche Rechte haben die Grundstückseigentümer?
Netzbetreiber versorgen ihre Kunden über Leitungen, die in der Regel über fremde Liegenschaften führen - beim Verlegen ist Einiges zu beachten
- Unter welchen Voraussetzungen müssen Betreiber von Telekommunikationsnetzen Mitbewerbern ihre eigene Infrastruktur zur Verfügung stellen?
Mitbewerber von Netzinfrastrukturbetreibern dürfen seit 16.7.2009 Leer-verrohrungen und unbeschaltete Lichtwellenleiter (LWL, Glasfaser oder „Fibre“) von Netzbetreibern unter bestimmten Voraussetzungen mitbenutzen
Informationen zum Thema
Ihre Meinung ist gefragt
Geben Sie hier Ihre Bewertung ab.
Möchten Sie den Artikel kommentieren,
melden Sie sich bitte an
.
Ihre Bewertung: