1. Warum kann es zweckmäßig sein eine Selbstanzeige zu machen?
Hat ein Abgabepflichtiger Abgaben hinterzogen, kann er sich mit der sogenannten Selbstanzeige Straffreiheit sichern.
2. Wann ist eine Selbstanzeige ausgeschlossen?
Eine Selbstanzeige ist ausgeschlossen bei Betretung auf frischer Tat.
3. Wie muss die Selbstanzeige inhaltlich aussehen?
Das Finanzstrafgesetz sieht äußerst strenge Voraussetzungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige vor. Die Person/Personen, für die die Selbstanzeige erstattet werden soll, müssen explizit in der Selbstanzeige angeführt werden. In der Selbstanzeige müssen sowohl die Verfehlung selbst, als auch sämtliche für die Feststellung der Verkürzung oder des Ausfalls bedeutsame Umstände offen gelegt werden.
4. Gibt es Formvorschriften für die Selbstanzeige?
Im Gesetz ist für die Selbstanzeige keine besondere Form vorgeschrieben. Bei schriftlicher Selbstanzeige sollte diese jedoch als „Selbstanzeige“ sinnvollerweise bezeichnet werden. Bei mündlichen Selbstanzeigen in Form einer Niederschrift sollte der Selbstanzeiger darauf achten, dass der genaue Zeitpunkt festgehalten wird und jedenfalls sämtliche Personen detailliert angeführt werden, für die die Selbstanzeige erstattet wird.
5. Bis wann ist die Selbstanzeige spätestens einzubringen?
Die Selbstanzeige muss vor Entdeckung der Tat und vor einer Verfolgungshandlung erfolgen.
6. Was ist eine Verfolgungshandlung?
Eine Verfolgungshandlung kann z.B. eine Vorladung zur Vernehmung, eine Aufforderung zur schriftlichen Rechtfertigung, die Hausdurchsuchung, Beschlagnahme sein. Bei dieser Verfolgungshandlung muss es sich um Ermittlungen seitens der Finanzstrafbehörde handeln. Bloße abgabenbehördliche Ermittlungen sind für eine Selbstanzeige noch nicht hinderlich.
7. Wann hat bei einer Betriebsprüfung die Selbstanzeige spätestens zu erfolgen?
Bei einer Betriebsprüfung muss, um Straffreiheit zu sichern, die Selbstanzeige bei einem
vorsätzlich begangenen Finanzvergehen jedenfalls bei Beginn der Prüfung erfolgen. Das ist dann, wenn die Finanzbehörde zur Herausgabe der Bücher, Aufzeichnungen oder sonstigen steuerlichen Unterlagen auffordert. Bei fahrlässig begangenen Finanzvergehen kann auch noch während der Prüfung Selbstanzeige mit strafbefreiender Wirkung erfolgen.
8 . Müssen die geschuldeten Abgabenbeträge entrichtet werden, damit es zur Straffreiheit kommt?
Die offene Abgabenschuld muss den Abgaben- oder Monopolvorschriften entsprechend entrichtet werden. Wird ein Ratenansuchen gemeinsam mit der Selbstanzeige gestellt, ist die Selbstanzeige nur strafbefreiend, wenn das Ratenansuchen einerseits bewilligt wird, andererseit die Raten rechtzeitig entrichtet werden und auch der Zahlungsaufschub zwei Jahre nicht überschreitet. Teilweise Entrichtung führt nur zur teilweisen Straffreiheit; allerdings stellt die Selbstanzeige einen wirksameren Strafmilderungsgrund dar, als ein bloßes Geständnis.
9. Bei welcher Behörde ist die Selbstanzeige zu erstatten?
Die Selbstanzeige hat, wenn die Handhabung der verletzten Abgaben- oder Monopolvorschriften den Zollämtern obliegt, gegenüber einem Zollamt, sonst gegenüber einem Finanzamt zu erfolgen.
Stand: Februar 2013
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