In Zukunft nicht nur Haushaltsgeräte von verbindlichen Kennzeichnungsvorschriften betroffen
Die Neufassung der Rahmenrichtlinie über die Energieverbrauchskennzeichnung von Produkten (Energy Labelling Directive/ELD, RL 2010/30/EU) wurde im Mai 2010 veröffentlicht.
Sie behält die Form der bisherigen Etiketten grundsätzlich bei und ermöglicht die Erweiterung um die Klassen A+, A++, neu auch A+++ für besonders energieeffiziente Produkte.
Energieetiketten auch für Bauprodukte
Erst die konkreten Umsetzungschritte ("delegierte Verordnungen") auf Basis der neuen Rahmenrichtlinie führen dann zu neuen Verpflichtungen für Unternehmen. Diese Rechtsvorschriften können jetzt nicht nur für Haushaltsgeräte, sondern für alle Produktgruppen beschlossen werden, die bei der Nutzung den Energieverbrauch direkt oder indirekt beeinflussen (z.B. Produkte für den gewerblichen Einsatz, Bauprodukte). Verkehrsmittel sind ausgenommen.
Die Auswahl jener Produktgruppen, für die eine verbindliche Verbrauchskennzeichnung neu eingeführt wird, orientiert sich am Arbeitsprogramm zur Ökodesign-Richtlinie. Auch im inhaltlichen Vorbereitungsprozess besteht ein enger Zusammenhang zu dieser EU-Richtlinie.
aktuell
Für die Produktgruppen
- Fernsehgeräte
- Haushaltswaschmaschinen
- Haushaltsgeschirrspüler
- Haushaltskühlgeräte
- Haushaltswäschetrockner
wurden bereits neue Verordnungen veröffentlicht.
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