Verwaltungsvereinfachung und Rechtssicherheit für Gastronomen
Die Betriebsgarantie für Gastgärten ermöglicht ein Offenhalten von 08:00 Uhr bis 23:00 Uhr auf öffentlichem Grund und von 09:00 Uhr bis 22:00 Uhr auf privatem Grund bei Einhaltung bestimmter gesetzlicher Auflagen (ausschließliche Verabreichung von Speisen und Ausschank von Getränken, maximal 75 Verabreichungsplätze, kein lautes Sprechen, Singen und Musizieren, Anschläge mit Hinweis auf diese Verbote, keine Gefährdungen zu erwarten).
Die WKÖ begrüßte die Reform der Gastgartenregelung. Sie bringt Rechtssicherheit und Verwaltungsentlastung für Betriebe. Anrainer werden weiterhin bestmöglich geschützt. Von derzeitigen Regelung profitieren 87,4 % der Betriebe, nämlich alle jene, die an Gastgärten bis zu 75 Sitzplätze umfassen.
Die WKÖ begrüßte die Reform der Gastgartenregelung. Sie bringt Rechtssicherheit und Verwaltungsentlastung für Betriebe. Anrainer werden weiterhin bestmöglich geschützt. Von derzeitigen Regelung profitieren 87,4 % der Betriebe, nämlich alle jene, die an Gastgärten bis zu 75 Sitzplätze umfassen.
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