Informationen zur Umweltpolitik

UMWELTSCHUTZ DER WIRTSCHAFT 1/2013

 

Bestellung dieser Publikation:

online-Bestellung

VORWORT & IMPRESSUM

 

VORWORT

 

LEITARTIKEL

 

KLIMA & ENERGIE

 

NACHHALTIGE MOBILITÄT

 

RESSOURCEN & ÖKODESIGN

 

LUFT

  • EK urgiert Luftqualität in den Mitgliedstaaten

 

ABFALLPOLITIK

  • VVO & AWG: Belebung statt Belastung gefordert
  • PET to PET zieht Jahresbilanz 2012

 

CHEMIEPOLITIK

  • Ein steiniger Weg – Chemie 2020

 

ÖSTERR. JUDIKATUR

  • Beschleunigung bei Notifizierungsverfahren

 

PRAXIS DES UMWELTRECHTS

  • ETS-Korrekturfaktor – Wann kommt er, wie wird er ermittelt? 

 

UMWELTMANAGEMENT

  • REWE 500-mal energieeffizient
  • Zum Lebenszyklus bauen
  • Erfolg mit Management & Umwelt

 

 

LITERATUR

 

TERMINE

 

EU-SPLITTER

 

SPLITTER

 

UNTERNEHMERKALENDER

 

EU-STENOGRAMM 

 

AUTOREN-VERZEICHNIS

 

SEITE 51: Lise Meitner, der Frieden und die Atombombe

  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


007 lässt leben

Siebentes Umweltaktionsprogramm steht unter dem Motto: „Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten“

UAP-Tradition seit 1973
Schon in den 70er Jahren begann die EU-Kommission ihre Umweltpolitik mit dem Umweltaktionsprogramm (UAP). Das sechste Umweltaktionsprogramm  (UAP6) lief im Juli 2012 aus und war für zehn Jahre dimensioniert. Der aktuelle Vorschlag der EU-Kommission mit der Nummer COM(2012) 710 vom 29. November 2012 ist analog zu Strategien im Klima-, Energie- und Ressourcenbereich auf 2020 ausgerichtet. Der Vorschlag soll die EU-Institutionen rasch durchlaufen und noch heuer als Ratsbeschluss mit einigen Pro-forma-Artikeln und dem eigentlichen UAP7 (Siebentes Umweltaktionsprogramm) als Annex beschlossen werden.

WKÖ zum UAP als Instrument zur Standortsicherung
Das UAP kann sinnvoll sein und Orientierung und sogar Planungssicherheit erhöhen, wenn es klaren Zielen dient. Aus WKÖ-Sicht sollte das Ziel im Mittelpunkt stehen, die EU als Wirtschaftsstandort attraktiv zu halten bzw weiter zu entwickeln. Letztlich wollen wir, dass Industrie und Wirtschaft in Europa bleiben und nachhaltig wachsen, damit Jobs aber auch Umweltstandards in Europa bleiben bzw global positiv wirken. Dazu braucht es Rahmenbedingungen: wirtschaftsverträglich, inhaltlich und zeitlich klar, unbürokratisch. Letztlich sollten diese Rahmenbedingungen das „Ja“ zu Investitionsentscheidungen für Wirtschaftsstandorte in Europa erleichtern.

WKÖ: Stille Hoffnung auf Ordnung in Strategien
In den vergangen Jahren wurden etliche Strategien verabschiedet, die den Umwelt-Energie-Bereich massiv berühren: EU 2020, Nachhaltigkeitsstragie, EU-Roadmaps für 2050 zu Energie, Low Carbon und Verkehr sowie zur Ressourceneffizienz, EU-Aktivitäten zu CSR (Corporate Social Responsibility) und Sustainability Reporting, Sustainable Consumption & Production (SCP), Environmental Footprints sowie Eco-Innovation. Für die Betroffenen stellt sich natürlich die Frage: Welche dieser Strategien ist die „Königin“ – welche konkreten inhaltlichen (und in der Folge zeitlichen) Prioritäten ergeben sich daraus? Beiträge des UAP zu dieser Frage wären äußerst nützlich und hilfreich.

 

Übersichtliche Struktur: 9 Prioritäten in drei Säulen

 

9 Prioritäten in drei Säulen

 

Die neun Prioritäten im Wortlaut

Säule 1 – Thematische Ziele  – „thematic objectives” (Prioritäten 1-3)
1. Schutz, Erhaltung und Verbesserung des Naturkapitals der EU
2. Übergang zu einem ressourceneffizienten, umweltschonenden und wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaftssystem
3. Schutz der europäischen Bürger vor umweltbedingten Belastungen, Gesundheitsrisiken und Beeinträchtigungen ihrer Lebensqualität

Säule 2 – Rahmenbedingungen für die Umsetzung – „enabling framework” (Prioritäten 4-7)
4. Maximierung der Vorteile aus dem Umweltrecht der EU
5. Verbesserung der Faktengrundlage für die Umweltpolitik
6. Sicherung von Investitionen für Umwelt- und Klimapolitik und angemessene Preisgestaltung
7. Verbesserung der Einbeziehung von Umweltbelangen und der Politikkohärenz;

Säule 3 – Räumliche Dimension – „spatial dimension” (Prioritäten 8-9)
8. Förderung der Nachhaltigkeit der Städte in der EU
9. Verbesserung der Fähigkeit der EU, wirksam auf regionale und globale Umwelt- und Klimaprobleme einzugehen.

In erster Säule spielt “Musi”. Die aus Wirtschaftssicht wichtigsten Themen wie Klimaschutz, Abfall- und Chemiepolitik sowie Biodiversität, Wasserschutz und Luftreinhaltung uam finden sich in den drei Prioritäten innerhalb der ersten Säule der thematischen Ziele.

Zweite Säule nicht unterschätzen. Aber auch die zweite Säule ist nicht zu unterschätzen. Umsetzung des Umweltrechts (Stichwort Aarhus-Konvention sowie “Zugang zu Gerichten”) sowie die Preisgestaltung für Umwelt und Klima (Stichwort Backloading im ETS – Eingriff in den Zertifikatepreis) sind äußerst wirtschaftsrelevante und durchaus problematische und heikle Themen.

Urban Environment bemerkenswert, EU-Umweltaußenpolitik mäßig gehaltvoll. Schließlich ist in der dritten Säule das mit wenigen EU-Kompetenzen ausgestattete Thema “Urban Environment” als Priorität 8 bemerkenswert. Am wenigsten gehaltvoll ist die Priorität 9, die wohl den begrenzten Einfluss der EU auf dem globalen Umwelt-Parkett widerspiegelt.

Top 3 Positiva aus WKÖ-Sicht:

Synergie aus Luft- und Klimapolitik anzustreben
Eine Synergie aus Klimazielen und anderen Zielen wie etwa Luftzielen ist ein aus WKÖ anstrebenswertes Ziel. Die EK führt als Beispiel einen Brennstoffwechsel an, der für das Klima gut aber für die Luftqualität (inklusive der Emissionsgrenzen der Mitgliedstaaten für Luftschadstoffe) schlecht sein kann. Hier sollte die EU-Politik klare Prioritäten setzen und Orientierung geben. Zusätzlich wird sinnvoller Weise auch ein Zusammenhang zwischen EU-Luftqualitätsvorschriften und Wasserschutz – wie jüngst im Vorschlag für Umweltqualitätsnormen im Wasser diskutiert – anerkannt.

Ansätze freiwilliger Instrumente
Der Rechtsrahmen der EU ist aus WKÖ-Sicht nach 40 Jahren EU-Umweltpolitik nahezu vollständig. Der verstärkte Einsatz freiwilliger Instrumente, wie er von der EU-Kommission im Vorspann zum Ratsbeschluss postuliert wird, ist jedenfalls zu begrüßen und zu unterstreichen.

Abfall als Ressource definieren
Die schon in der Roadmap zur Ressourceneffizienz postulierte Umformulierung des Begriffs Abfall in Ressource wird auch im UAP bestätigt. Die zentrale Rolle der Abfallwirtschaft für die Ressourceneffizienz ist unbestritten.

Top drei Negativa aus WKÖ-Sicht:

Klima: THG-Reduktionsziel um 80 bis 95 Prozent unverbindlich und unerreichbar
Auch wenn „das Ziel“ bis 2050 in dem übrigens sehr reichhaltigen Überblick über die EU-Ziele im Umweltbereich (Annex 3 zum UAP7) eindeutig als „strategisches“ (und nicht als rechtlich verbindliches) Ziel markiert ist, so kommt dieser Umstand im Text zum UAP7 nicht zum Tragen, dort ist von „dem Ziel“ die Rede, was es nicht ist. Zusätzlich enthält der Annex lediglich die 80% und nicht „80 bis 95%“.

Ökosystemleistungen - Inkonsistenz zwischen UVP und UAP
Ökosystemleistungen werden im UAP7 als „komplex“ und „zu untersuchen“ bezeichnet – daher wären sie in der aktuell vorgeschlagenen RL-Revision zur UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung von Projekten) im Zusammenhang mit dem Umweltverträglichkeitsbericht wieder zu streichen. Würde das geschehen, hätte das UAP7 einen positiven Beitrag zu diesem Thema geliefert. Denn Definitionen und wissenschaftliche Meinungen zu den Ökosystemleistungen sind alles andere als einheitlich und klar und somit nicht praxisgerecht. Zusätzlich werden in der zweiten Säule – den Rahmenbedingungen – unter der Priorität 6 „Preisgestaltung“ bereits Zahlungen für Ökosystemleistungen unter dem schön klingenden Terminus „marktbasierte Instrumente“ in den Raum gestellt – dies ist vor dem Hintergrund der Definitionsdiskussion mit Nachdruck abzulehnen.

BodenschutzrahmenRL vom Rat abgelehnt, warum im UAP7 wieder aufgenommen?
Schon vor Jahren ist ein EK-Vorschlag für eine BodenschutzrahmenRL im Rat gescheitert, derartiges passiert im Umweltbereich sehr selten. Daher ist es unverständlich, warum die EK die Rahmenrichtlinie als Ziel weiter verfolgt. Bodenschutz sollte als nationale Angelegenheit betrachtet werden. Eine EU-weite Rahmenregelung ist daher entbehrlich – Detailbestimmungen zum Bodenschutz gibt es ohnehin im EU-Recht zahlreiche, etwa im Abfall- und Wasserrecht. Zusätzlich gibt es etwa in Österreich in den Bundesländern regionale Bodenschutzgesetze.

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

EU plant Infrastruktur für Öko-Kraftstoffe

Maßnahmenpaket der Europäischen Kommission zum Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe

Die Europäische Kommission hat am 24. Jänner 2013 ein ehrgeiziges Maßnahmenpaket zum Aufbau alternativer Tankstellen in ganz Europa mit gemeinsamen Standards für deren Gestaltung und Nutzung angekündigt. Bislang waren die strategischen Initiativen größtenteils auf die Kraftstoffe und Fahrzeuge gerichtet, und der Kraftstoffvertrieb blieb unberücksichtigt. Außerdem waren die Bemühungen, entsprechende Anreize zu schaffen, bisher unkoordiniert und unzureichend.

Teufelskreis beim Umstieg auf nachhaltige Mobilität
Umweltfreundlichen Kraftstoffen stehen vor allem drei Hindernisse im Weg: die hohen Kosten der Fahrzeuge, eine geringe Akzeptanz von Seiten der Verbraucher und der Mangel an Ladestationen und Tankstellen. Dadurch entsteht ein Teufelskreis. Tankstellen werden nicht gebaut, weil es nicht genügend Fahrzeuge gibt. Fahrzeuge werden nicht zu konkurrenzfähigen Preisen verkauft, weil die Nachfrage nicht groß genug ist. Verbraucher kaufen die Fahrzeuge nicht, weil sie teuer sind und es keine Tankstellen gibt. Daher schlägt die Kommission ein Paket vor, das verbindliche Zielvorgaben für die Mitgliedstaaten hinsichtlich einer Mindestinfrastruktur für saubere Kraftstoffe, wie Elektrizität, Wasserstoff und Erdgas (LNG und CNG), sowie gemeinsame EU-weite Standards für die erforderliche Ausstattung enthält.

EU-Kommission will 6 Mio E-Fahrzeuge
Hierzu der für Verkehrsfragen zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission Kallas: „Die Entwicklung innovativer, alternativer Kraftstoffe bietet sich eindeutig als Lösung an, um die Ressourceneffizienz der Wirtschaft Europas zu verbessern, unsere übermäßige Abhängigkeit vom Erdöl zu verringern und eine Verkehrsindustrie aufzubauen, die den Anforderungen des 21. Jahrhunderts gewachsen ist. Nach den Plänen von China und den USA sollen spätestens 2020 mehr als 6 Millionen Elektrofahrzeuge im Straßenverkehr unterwegs sein. Dies ist eine enorme Chance für Europa, sich auf einem rasch wachsenden globalen Markt eine starke Position zu sichern.“

Das Vorschlagspaket „Saubere Energie für den Verkehr“ besteht aus einer Mitteilung über eine europäische Strategie für alternative Kraftstoffe, einer Richtlinie zum Bereich Infrastruktur und Normen sowie einem Begleitpapier über einen Aktionsplan für die Entwicklung von Flüssigerdgas (LNG) für die Schifffahrt.

Die wichtigsten Vorschläge im Bereich „Elektrizität“:
Elektrizität: Bei den Ladestationen für Elektroautos ist die Situation in der EU je nach Land sehr unterschiedlich. Auf diesem Gebiet führend sind Deutschland, Frankreich, die Niederlande, Spanien und das Vereinigte Königreich. In dem heute vorgestellten Vorschlag wird für jeden Mitgliedstaat eine Mindestanzahl von Ladestationen mit einem einheitlichen Ladestecker vorgeschrieben (vgl beigefügte Tabelle). Ziel dabei ist es, eine kritische Masse an Ladestationen zu schaffen, damit die Industrie Elektroautos in Massenproduktion und damit zu vertretbaren Preisen herstellt. Ein einheitlicher EU-Ladestecker ist für die Markteinführung dieses Kraftstoffs entscheidend. Um die auf dem Markt herrschende Unsicherheit zu beenden, hat die Kommission heute die Verwendung des Steckers vom „Typ 2“ zur gemeinsamen Norm für ganz Europa erklärt.

Die wichtigsten Vorschläge im Bereich „Wasserstoff“:
Deutschland, Italien und Dänemark verfügen bereits über eine beträchtliche Anzahl von Wasserstoff-Tankstellen, auch wenn einige davon nicht öffentlich zugänglich sind. Für bestimmte Komponenten – wie Kraftstoffschläuche – müssen noch gemeinsame Normen entwickelt werden. Gemäß dem vorliegenden Vorschlag werden die bestehenden Tankstellen zu einem Verbundnetz mit gemeinsamen Normen zusammengeschlossen, um die Mobilität von Wasserstofffahrzeugen zu gewährleisten. Dies gilt für die 14 Mitgliedstaaten, die derzeit ein Wasserstoffnetz haben.

Die wichtigsten Vorschläge im Bereich „Biokraftstoffe“:
Biokraftstoffe haben einen Marktanteil von fast 5%. Sie stellen immer ein Kraftstoffgemisch dar und benötigen keine spezielle Infrastruktur. Eine zentrale Herausforderung wird darin liegen, ihre Nachhaltigkeit zu sichern.

Die wichtigsten Vorschläge im Bereich „Erdgas flüssig (LNG) und komprimiert (CNG)“:
LNG wird in der Schifffahrt eingesetzt, sowohl auf See als auch auf den Binnenwasserstraßen. Die LNG-Infrastruktur für die Betankung von Schiffen steckt noch in den Kinderschuhen. Nur Schweden verfügt über eine kleine LNG-Bunkeranlage für die Seeschifffahrt, in einigen anderen Mitgliedstaaten gibt es entsprechende Pläne. Die Kommission schlägt vor, bis 2020 bzw 2025 in allen 139 See- und Binnenhäfen des Kernnetzes des transeuropäischen Verkehrsnetzes LNG-Tankstellen zu installieren. Dabei handelt es sich nicht um große Erdgasterminals, sondern entweder um ortsfeste oder um mobile Tankstellen. Dies betrifft alle großen EU-Häfen.
LNG: Flüssigerdgas wird auch für Lkws verwendet, aber es gibt nur 38 Tankstellen in der EU. Die Kommission schlägt vor, bis 2020 alle 400 km entlang den Straßen des Kernnetzes des transeuropäischen Verkehrsnetzes entsprechende Tankstellen einzurichten.
Komprimiertes Erdgas (CNG) wird in erster Linie für Autos eingesetzt. Eine Million Fahrzeuge – und damit 0,5% des Kfz-Gesamtbestands – werden zurzeit mit diesem Kraftstoff betrieben. Die Industrie möchte diese Anzahl bis 2020 um das Zehnfache erhöhen. Dem Kommissionsvorschlag zufolge soll dafür gesorgt werden, dass ab 2020 im Abstand von jeweils höchstens 150 km öffentlich zugängliche CNG-Tankstellen, die gemeinsamen Normen entsprechen, zur Verfügung stehen. Für Flüssiggas (LPG) sind keine Maßnahmen vorgesehen; die Kerninfrastruktur steht bereits.

Finanzierung
Die Mitgliedstaaten werden auch ohne zwangsläufigen Einsatz öffentlicher Mittel in der Lage sein, die genannten Änderungen zu verwirklichen, indem sie Vorschriften auf lokaler Ebene ändern, um Investitionen des Privatsektors anzukurbeln und Verhaltensumstellungen herbeizuführen. Eine EU-Förderung aus den TEN-V-Fonds sowie den Kohäsions- und Strukturfonds ist bereits jetzt möglich.


Mitgliedstaat Vorhandene Infrastruktur (Ladestationen) 2011 Anzahl der Ladestationen (bis 2020) Anzahl der öf-fentlich zugänglichen Ladestationen (bis 2020) Von den MS für 2020 geplante Anzahl der E-Fahrzeuge
    

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

AutorInnen der Abteilung für Umwelt & Energiepolitik (Up) der WKÖ:
DI Claudia Hübsch (Hü) claudia.huebsch@wko.at
Mag. Cristina Kramer (Kr) cristina.kramer@wko.at
Mag. Isabella Plimon (Pl) isabella.plimon@wko.at
Univ.Doz.Dr.Mag. Stephan Schwarzer (Sch) up@wko.at
Mag. Axel Steinsberg MSc (St) axel.steinsberg@wko.at
Dr. Marko Susnik (Su) marko.susnik@wko.at
Mag. Petra Wieser (PW) petra.wieser@wko.at

 

GastautorInnen:
Dr. Sebastian Bolay (DIHK) bolay.sebastian@dihk.de
Prof. Dr. Reinhold Christian (UMA) office@uma.or.at
Mag. Helene Fink (IG Lebenszyklus Hochbau) office@ig-lebenszyklus.at
Jakob Flechtner (DIHK) flechtner.jakob@dihk.de
Dr. Peter Sander (Niederhuber & Partner Rechtsanwälte GmbH) peter.sander@nhp.eu
Dr. Christian Spindelbalker (WKÖ) christian.spindelbalker@wko.at
Mag. Michael Steurer MSc (Eurochambres) steurer@eurochambres.eu