Info-Broschüre über die Pflichten der Erstübernehmer und Behandler
Mit 17.06.2010 ist die jüngste Novelle der Altfahrzeugeverordnung (BGBl. II 179/2010) in Kraft getreten. Um den Erstübernehmern und Behandlern von Altfahrzeugen eine Hilfestellung zu bieten, hat der Fachverband der Abfall- und Abwasserwirtschaft das untenstehende Informationsbroschüre erstellt, die die nunmehr gültigen Pflichten der Erstübernehmer und Behandler nach der Altfahrzeugeverordnung auflistet. Das Dokument gibt auch Auskunft darüber, welche Pflichten an ein (für Altfahrzeuge genehmigtes) Sammel- und Verwertungssystem überbunden werden können.
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