Ansprechpartner, Mauten und Fahrverbote
Verkehrs-Infos
Ansprechpartner in Italien
- Österr. AußenwirtschaftsCenter Mailand (federführend) - Rom - Padua
- Italien-Infos der Wirtschaftskammer Österreich
- Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer Bozen
- LVH - Landesverband der Handwerker - Berufsgruppe Transport
- Südtiroler Landesverwaltung - Autonome Provinz Bozen
- Südtiroler Landesregierung
- Südtiroler Bürgernetz – Provinz Bozen
- Autobusunternehmungen in der Wirtschaftskammer Vorarlberg
- Güterbeförderungsunternehmen und Spediteure in der WKV
- Die MitarbeiterInnen in der Sparte Transport und Verkehr
Mauten in Italien
Umweltzonen (ZTL) in Italien
- Umweltzonen und City-Mauten in Italien (Städte und Regionen (deutsch)
- Bozen: Umweltzonen (deutsch) - Brixen: Umweltzonen (deutsch)
- Brescia: Umweltzonen (deutsch)
- Florenz; Umweltzonen (deutsch)
- Genua: Umweltzonen (deutsch)
- Mailand - Ecopass (deutsch) - Mailand: Ecopass Zentrum Area C - Mailand Stadtverwaltung - Ecopass
- Mailand, Varese, Como, Lecco: Umweltzonen (deutsch)
- Neapel: Umweltzonen (deutsch)
- Parma: Umweltzonen (deutsch)
- Rom: Umweltzonen (deutsch) -
Rom - Busbestimmungen (PDF, deutsch) - ATAC - Rom Verkehrsadministation - Turin: Umweltzonen (deutsch)
- Verona: Umweltzonen (deutsch)
Autobusverkehr
- österr. Fachverband der Autobus-, Luft- und Schifffahrtunternehmungen
- Länderinformationen im Überblick
- Länderblatt Italien (PDF)
- Länderdantenbank des BDO (Bundesverband deutscher Omnibusunternehmer) - Zugang nur für Mitglieder / österr. Autobusunternehmungen mit Zugangscode
Italien - LKW-Fahrverbotskalender
- LKW-Fahrverbote doppelsprachig (Regierungskommissariat/Präfektur Bozen italienisch-deutsch)
- italienischer Originaltext (calendario divieti 2013)
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Transporteure-Verband Conftrasporto
Feiertage in Italien: 1. Januar, 6. Januar, Ostermontag, 1. Mai, 2. Juni, 15. August, 1. November, 8. Dezember, 25. und 26. Dezember
Wochenend- und Feiertags-Fahrverbot für LKW (> 7,5 Tonnen hzG) - Sonderregelung im grenzüberschreitenden Vekehr
Es gilt folgende Sonderregelung im grenzüberschreitenden Verkehr (Artikel 2):
Für die aus dem Ausland und aus Sardinien nach Italien einfahrenden Fahrzeuge, welche einen Nachweis über den Beginn der Beförderung bzw. die Herkunft mitführen, beginnen die o.a. Fahrverbote jeweils 4 Stunden später.
Für in das Ausland fahrende Fahrzeuge enden sie 2 Stunden früher, für nach Sardinien fahrende Fahrzeuge 4 Stunden früher.
Konkret bedeutet dies, dass das Fahrverbot für den internationalen Verkehr bei der Einreise z.B. sonntags erst um 12.00 Uhr (in den Sommermonaten um 11.00 Uhr) beginnt und bei der Ausreise um 20.00 Uhr (in den Sommermonaten um 22.00 Uhr) endet.
Ferienreise-Fahrverbote in der Sommerhochsaison
- Fahrverbote für LKW und LKW-Züge über 7,5 Tonnen hzG gelten in der Ferienzeit
- Sonntagsfahrverbot im August und September von 7 Uhr bis 24 Uhr innerhalb von Italien,
vom Ausland (Österreich, Schweiz) nach Italien von 11 Uhr bis 24 Uhr,
von Italien ins Ausland (A, CH, F) von 7 bis 22 Uhr
Sondertransporte - Ausnahmebewilligungen
Zuständig ist die Präfektur (Prefettura) jener Provinz, in der der Grenzübertritt stattfindet.
- Ausnahmebewilligungen für Transporte via Brenner bzw. Reschen
Präfektur Bozen - Verkehrsgenehmigungen
(Regierungskommissariat) Prinz Eugen Allee 11, 39100 Bozen
Tel. 0039 0471 294422 oder 0039 0471 294677 -
Staatspolizei - Quästur Bozen, Giovanni Palatucci Platz 1, I-39100 Bozen,
Polizei - Quästuren/Questure in Italien
Registrierung für Abfalltransporte
Italien-Frankreich: Tunnelregelungen Mont-Blanc, Frejus etc.
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Montblanc-Tunnel - Tarife, Infos (bitte klicken Sie links oben "Benutzerinfo" an)
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Montblanc-Tunnel - Verkehrsordnung (PDF, auch in deutscher Sprache)
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Montblanc-Tunnel - Wechselverkehr und zeitliche Sperren (PDF)
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Frejus-Tunnel - Maurienne - Fahrbeschränkungen für LKW (in englischer Sprache) - Maut-Tarife - Fahrverbotskalender (PDF) - Hinweis: PL = poids lourds
= Schwerfahrzeuge = LKW über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht
Der Personen- und Güterverkehr ist im Wesentlichen liberalisiert
EU-Lizenz
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Omnibusse und LKW im gewerblichen Güterverkehr ("Frächter") benötigen eine blaue EU-Lizenz, die beim Amt der Landesregierung erhältlich und jeweils 5 Jahre lang gültig ist.
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LKW, die im Werkverkehr von Handel, Gewerbe und Industrie eingesetzt sind, benötigen i. d. R. lediglich die entsprechende Werkverkehrs-Eintragung in der Zulassung.
Beförderungsdokumente
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Omnibusse: grünes EU-Fahrtenheft, zumindest ein Fahrtenblatt - dieses muss unbedingt vor der Abfahrt ausgefüllt werden, andernfalls drohen in Italien extrem hohe Verwaltungsstrafen in Höhe von EUR 2.000
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Gewerblicher Güterverkehr (Frächter): CMR-Frachtbrief
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Werkverkehr: Lieferscheine oder andere Beförderungsnachweise
Informationen zum Thema
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