Italien: Verkehrsinformationen

04.02.2013
Gerhard Amann

Ansprechpartner, Mauten und Fahrverbote

 Verkehrs-Infos

 Ansprechpartner in Italien 


Mauten in Italien


Umweltzonen (ZTL) in Italien

Autobusverkehr


Italien - LKW-Fahrverbotskalender  

  • LKW-Fahrverbote doppelsprachig (Regierungskommissariat/Präfektur Bozen italienisch-deutsch)
  • italienischer Originaltext (calendario divieti 2013)
  • Transporteure-Verband Conftrasporto

     

    Feiertage in Italien: 1. Januar, 6. Januar, Ostermontag, 1. Mai, 2. Juni, 15. August, 1. November, 8. Dezember, 25. und 26. Dezember

    Wochenend- und Feiertags-Fahrverbot für LKW (> 7,5 Tonnen hzG) - Sonderregelung im grenzüberschreitenden Vekehr

    Es gilt folgende Sonderregelung im grenzüberschreitenden Verkehr (Artikel 2):
    Für die aus dem Ausland und aus Sardinien nach Italien einfahrenden Fahrzeuge, welche einen Nachweis über den Beginn der Beförderung bzw. die Herkunft mitführen, beginnen die o.a. Fahrverbote jeweils 4 Stunden später.
    Für in das Ausland fahrende Fahrzeuge enden sie 2 Stunden früher, für nach Sardinien fahrende Fahrzeuge 4 Stunden früher.
    Konkret bedeutet dies, dass das Fahrverbot für den internationalen Verkehr bei der Einreise z.B. sonntags erst um 12.00 Uhr (in den Sommermonaten um 11.00 Uhr) beginnt und bei der Ausreise um 20.00 Uhr (in den Sommermonaten um 22.00 Uhr) endet.

 

Ferienreise-Fahrverbote in der Sommerhochsaison

  • Fahrverbote für LKW und LKW-Züge über 7,5 Tonnen hzG gelten in der Ferienzeit
  • Sonntagsfahrverbot im August und September von 7 Uhr bis 24 Uhr innerhalb von Italien,
    vom Ausland (Österreich, Schweiz) nach Italien von 11 Uhr bis 24 Uhr,
    von Italien ins Ausland (A, CH, F) von 7 bis 22 Uhr

Sondertransporte - Ausnahmebewilligungen

Zuständig ist die Präfektur (Prefettura) jener Provinz, in der der Grenzübertritt stattfindet. 


Registrierung für Abfalltransporte

 
Auch für ausländische (österr.) Unternehmen ist die Eintragung in das nationale Register (Verzeichnis der Umweltfachbetriebe) seit 2011 verpflichtend. Empfohlen wird aus sprachlichen Gründen, sich in Südtirol (Alto Adige) registrieren zu lassen.
 

Italien-Frankreich: Tunnelregelungen Mont-Blanc, Frejus etc.


Der Personen- und Güterverkehr ist im Wesentlichen liberalisiert

 

EU-Lizenz

  • Omnibusse und LKW im gewerblichen Güterverkehr ("Frächter") benötigen eine blaue EU-Lizenz, die beim Amt der Landesregierung erhältlich und jeweils 5 Jahre lang gültig ist.

  • LKW, die im Werkverkehr von Handel, Gewerbe und Industrie eingesetzt sind, benötigen i. d. R. lediglich die entsprechende Werkverkehrs-Eintragung in der Zulassung.

Beförderungsdokumente 

  • Omnibusse: grünes EU-Fahrtenheft, zumindest ein Fahrtenblatt - dieses muss unbedingt vor der Abfahrt ausgefüllt werden, andernfalls drohen in Italien extrem hohe Verwaltungsstrafen in Höhe von EUR 2.000

  • Gewerblicher Güterverkehr (Frächter): CMR-Frachtbrief

  • Werkverkehr: Lieferscheine oder andere Beförderungsnachweise 

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