Neue Vorschriften zur Energiekennzeichnung von Haushaltsgeräten

10.12.2010

Neue EU-Verordnungen über die Energiekennzeichnung bestimmter Haushaltsgeräte gelten ab Ende 2011

   

Die EU-Kommission hat Verordnungen zur Energiekennzeichnung von Haushaltsgeschirrspülern, Haushaltskühlgeräten, Haushaltswaschmaschinen und Fernsehgeräten erlassen. Die Regelungen betreffen Unternehmen, die solche Geräte in der EU herstellen oder in die EU importieren sowie für Händler, die solche Geräte vertreiben. Die EU-Verordnungen wirken auch in Österreich direkt und sind nicht mehr weiter in nationales Recht umzusetzen. Sie ändern bzw. ergänzen die bisher geltenden österreichischen Vorschriften über Verbrauchsangaben bei Haushaltsgeräten.

Das bestehende System der Verbrauchsetiketten wird im Grund beibehalten, allerdings durch Angabe zusätzlicher Energieeffizienzklassen und teilweise auch andere ergänzende Angaben modifiziert. Lieferanten müssen die entsprechenden Etiketten sowie Produktdatenblätter bereitstellen. Händler müssen Geräte in der Verkaufsstelle mit den passenden Etiketten kennzeichnen und in der Werbung auch die Energieeffizienzklasse angeben. Auf Anfrage sind behördlichen Stellen detailierte technische Unterlagen von Lieferanten zur Verfügung zu stellen. Die neuen Regelungen gelten für Haushaltsgeschirrspüler und Haushaltswaschmaschinen ab 20. Dezember 2011 und für Haushaltskühlgeräte und Fernsehgeräte ab 20. November 2011. Für bestimmte Angaben im gedruckten Werbematerial gelten Übergangsfristen von jeweils 4 Monaten.