Altlastenrecht: Höhere Altlastenbeiträge ab 1. Jänner 2012

12.01.2012

Senkung der Fördermittel für die Altlastensanierung und elektronische Anmeldung der Altlastenbeiträge

   

Das Budgetbegleitgesetz (BGBl. I Nr. 111/2010) beschert höhere Altlastenbeiträge, weniger Fördermittel für die Altlastensanierung durch Abgänge ins allgemeine Budget und die Anmeldung der Altlastenbeiträge auf elektronischem Weg. Beitragsmittel bis zu 3,75 Mio. Euro können im Kalenderjahr 2011 für Ersatzvornahmen oder verwaltungspolizeiliche Aufträge (zB nach §§ 73 oder 74 AWG) verwendet werden. Die Erhöhungen der Altlastenbeiträge werden mit 1. Jänner 2012 wirksam.
Die Änderungen im Altlastensanierungsgesetz treten mit 1. Jänner 2011 in Kraft.

 

Höhe des Beitrags (§ 6 ALSAG)
Mit der Erhöhung der Beitragssätze der Altlastenbeiträge soll eine Inflationsanpassung  vorgenommen werden.

Altlastenbeiträge im Inland bzw. gleichwertige Verbringung Ab 01.01.2012
Altlastenbeitrag, sofern nicht anders festgelegt für  
Erdaushub/Baurestmassen oder gleichartige Abfälle aus Produktion (Anhang 2) oder sonstige mineralische Abfälle die die Grenzwerte für Baurestmassendeponie (Anhang 1) enthalten 9,20 Euro
alle übrigen Abfälle 87,00 Euro
Ablagerung auf einer Deponie bzw. deren Verbringung  
Bodenaushub-, Inertabfall oder Baurestmassendeponien 9,20 Euro
Reststoffdeponien 20,60 Euro
Massenabfalldeponien oder Deponien für gefährliche Abfälle 29,80 Euro
Sonstige festgelegte Tätigkeiten  
Verbrennen von Abfällen/Herstellen von Brennstoffprodukten aus Abfällen bzw. die Verbringung zu dieser Tätigkeit 8,00 Euro
Einbringung in den Hochofen bzw. die Verbringung zu dieser Tätigkeit 8,00 Euro

Erhebung des Beitrags - Beitragsanmeldung (§ 9):
Die elektronische Altlasten-Beitragsanmeldung soll grundsätzlich zukünftig elektronisch erfolgen. Der Inhalt der Beitragsanmeldung und das Verfahren werden in einer eigenen Verordnung des Bundesministers für Finanzen veröffentlicht. Die Papierform darf nur bei fehlenden technischen Voraussetzungen verwendet werden. Informationen des BMF/Zoll

 

Einschränkung der Zweckbindung (§ 11):
Die Zweckbindung für die Verwendung der Altlastenbeiträge wurde durch jährliche Abgaben an das allgemeine Budget de facto aufgehoben.

 

Kalenderjahr Höhe des Abgangs von Altlastenbeiträge
(keine Zweckbindung für folgendes Beitragsaufkommen)
2011 3 391 000,-- Euro
 
2012 10 000 000,-- Euro
 
2013 16 191 000,-- Euro
2014 18 443 000,-- Euro


 

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