Senkung der Fördermittel für die Altlastensanierung und elektronische Anmeldung der Altlastenbeiträge
Das Budgetbegleitgesetz (BGBl. I Nr. 111/2010) beschert höhere Altlastenbeiträge, weniger Fördermittel für die Altlastensanierung durch Abgänge ins allgemeine Budget und die Anmeldung der Altlastenbeiträge auf elektronischem Weg. Beitragsmittel bis zu 3,75 Mio. Euro können im Kalenderjahr 2011 für Ersatzvornahmen oder verwaltungspolizeiliche Aufträge (zB nach §§ 73 oder 74 AWG) verwendet werden. Die Erhöhungen der Altlastenbeiträge werden mit 1. Jänner 2012 wirksam.
Die Änderungen im Altlastensanierungsgesetz treten mit 1. Jänner 2011 in Kraft.
Höhe des Beitrags (§ 6 ALSAG)
Mit der Erhöhung der Beitragssätze der Altlastenbeiträge soll eine Inflationsanpassung vorgenommen werden.
| Altlastenbeiträge im Inland bzw. gleichwertige Verbringung | Ab 01.01.2012 |
| Altlastenbeitrag, sofern nicht anders festgelegt für | |
| Erdaushub/Baurestmassen oder gleichartige Abfälle aus Produktion (Anhang 2) oder sonstige mineralische Abfälle die die Grenzwerte für Baurestmassendeponie (Anhang 1) enthalten | 9,20 Euro |
| alle übrigen Abfälle | 87,00 Euro |
| Ablagerung auf einer Deponie bzw. deren Verbringung | |
| Bodenaushub-, Inertabfall oder Baurestmassendeponien | 9,20 Euro |
| Reststoffdeponien | 20,60 Euro |
| Massenabfalldeponien oder Deponien für gefährliche Abfälle | 29,80 Euro |
| Sonstige festgelegte Tätigkeiten | |
| Verbrennen von Abfällen/Herstellen von Brennstoffprodukten aus Abfällen bzw. die Verbringung zu dieser Tätigkeit | 8,00 Euro |
| Einbringung in den Hochofen bzw. die Verbringung zu dieser Tätigkeit | 8,00 Euro |
Erhebung des Beitrags - Beitragsanmeldung (§ 9):
Die elektronische Altlasten-Beitragsanmeldung soll grundsätzlich zukünftig elektronisch erfolgen. Der Inhalt der Beitragsanmeldung und das Verfahren werden in einer eigenen Verordnung des Bundesministers für Finanzen veröffentlicht. Die Papierform darf nur bei fehlenden technischen Voraussetzungen verwendet werden. Informationen des BMF/Zoll
Einschränkung der Zweckbindung (§ 11):
Die Zweckbindung für die Verwendung der Altlastenbeiträge wurde durch jährliche Abgaben an das allgemeine Budget de facto aufgehoben.
| Kalenderjahr | Höhe des Abgangs von Altlastenbeiträge (keine Zweckbindung für folgendes Beitragsaufkommen) |
| 2011 | 3 391 000,-- Euro |
| 2012 | 10 000 000,-- Euro |
| 2013 | 16 191 000,-- Euro |
| 2014 | 18 443 000,-- Euro |
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