Bundesförderung „Thermische Sanierung“ - Jetzt sichern!

06.05.2013
Manuela Krendl

Einreichungen ab 14 Jänner 2013!

   

Auch für 2013 werden wiederum thermische Sanierungsmaßnahmen für Betriebe und Private gefördert. Mit den zur Verfügung gestellten Mitteln (30 Mio. Euro für Betriebe und 70 Mio. Euro für Private) sollen effiziente Klimaschutzprojekte unterstützt werden und diese dadurch einen wesentlichen Beitrag zur Reduzierung von CO2-Emissionen leisten.

Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschuss vergeben!

 

THERMISCHE SANIERUNG - BETRIEBE

 

Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes von betrieblich genutzten Gebäuden, mit einem Mindestalter von 20 Jahren. Erfolgt gleichzeitig eine Heizungsumstellung oder wird ein Energiesparprojekt realisiert, so kann zusätzlich zum Standardförderungssatz ein Bonus beantragt werden.

Die maximale Förderhöhe für die thermische Sanierung beträgt 35% der umweltrelevanten Kosten und richtet sich nach der erreichten Unterschreitung der Anforderungen der OIB-Richtlinie 6 (Stand Oktober 2011).

NEU: Erstmalig werden auch Teilsanierungen, wie beispielsweise die Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. des Daches oder den Außenfenstertausch und der -türen gefördert. Auch für denkmalgeschützte Gebäude gibt es einen Förderschwerpunkt.

 

Förderungsvoraussetzungen
• Das zu sanierende Gebäude wurde vor dem 01.01.1993 (Datum der Baubewilligung) errichtet.
• Das Ansuchen muss vor Baubeginn bzw. Liefertermin bei der Kommunalkredit Public Consulting GmbH unter Beilage aller notwendigen Unterlagen elektronisch im Zeitraum zwischen 14. Jänner 2013 und 31. Dezember 2013 gestellt werden.

 

Einreichung
Einreichungen von Förderungsanträgen sind ab dem 14. Jänner 2013 online bei der Kommunalkredit Public Consulting  möglich!

 

Hinweis: Anschlussförderung des Landes
Das Land NÖ bietet darüber hinaus auch eine Anschlussförderung in der Höhe von max. 10% der Förderbasis der oben genannten Förderung an. Die Voraussetzungen beider Förderungen sind im Wesentlichen dieselben. Die Einreichunterlagen und alle Details zur Umweltförderung bekommen Sie bei beim Amt der niederösterreichischen Landesregierung, Abteilung Wirtschaft, Tourismus und Technologie.

 

SANIERUNGSSCHECK 2013 - Thermische Sanierung privater Wohnbau

 

Zielgruppe
• Natürliche Personen, die (Mit-)Eigentümer/innen, Bauberechtigte oder Mieter/innen eines Ein- oder Zweifamilienhauses sind.
• Natürliche Personen, die Wohnungseigentümer/innen (Wohnungen im mehrgeschossigen Wohnbau) sind.

 

Gefördert werden thermische Sanierungen bestehender Wohngebäude, die älter als 20 Jahre sind (Datum der Baubewilligung vor dem 01.01.1993) sowie Maßnahmen zur Umstellung von Wärmeerzeugungssystemen.
Eigentümer/innen ohne einstimmigen Beschluss und natürliche Personen, die Mieter/innen von Wohnungen sind können für den Tausch der Fenster und Außentüren einen Förderungsantrag stellen.

NEU: Schnelles Einreichen zahlt sich im Jahr 2013 besonders aus! Wer bis 30. Juni 2013 den Online-Antrag stellt und bis 31. März 2014 alle Maßnahmen umgesetzt hat, kann anstatt der Förderobergrenze von bis zu 20%, sogar bis zu 30% der förderungsfähigen Investitionskosten lukrieren.

 

Förderungsvoraussetzungen

Der Förderungsantrag muss zwischen dem 14.01.2013 und 31.12.2013 vollständig ausgefüllt und mit allen geforderten Beilagen bei einer der genannten Bausparkassen einlangen. Sollten die zur Verfügung stehenden Förderungsmittel vor Ende der Einreichfrist ausgeschöpft sein, kann eine vorzeitige Beendigung der Förderungsaktion und damit der Einreichmöglichkeit vom BMWFJ und vom BMLFUW festgelegt werden.
 

Antragstellung
Formblätter zur Antragstellung sind bei allen Bankfilialen und Bausparkassen erhältlich. Die Antragstellung erfolgt über die Bausparkassen. Formblätter zur Antragstellung stehen unter http://www.sanierungsscheck2013.at zur Verfügung.

 

Hinweis: NÖ Wohnbauförderung
Eine Kombination mit Fördermitteln der NÖ Wohnbauförderung ist möglich!