Die ExpertInnen für betriebliche Rechtsfragen

   

S O Z I A L R E C H T
Kostenlose Beratung und Rechtshilfe* ohne Selbstbehalt*


Nach Unfällen, bei schwerer Krankheit oder rund ums Pflegegeld kann es für aktive oder im Ruhestand befindliche Selbstständige zu Problemen rund um die Zuerkennung von Leistungen durch die Sozialversicherung kommen.

Wenn trotz einschneidender gesundheitlicher Beeinträchtigungen von den Versicherungsträgern folgende Leistungen nicht gewährt werden, gibt das Rechtsservice der WK Steiermark allen Mitgliedern und ehemaligen Mitgliedern Sozialrechtschutz:

  • Erwerbsunfähigkeitspension
  • Pflegegeld
  • Unfallrente
  • usw.

Wir bieten mit unseren Vertrauensanwälten vollen Rechtsschutz für gerichtliche Verfahren vor den Arbeits- und Sozialgerichten in der Steiermark.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihre Forderungen zu Unrecht abgewiesen werden, sollten Sie nicht klein beigeben, sondern auf unsere Unterstützung bauen!

 
Kein Selbstbehalt – wir tragen 100% der Kosten!