Welche Änderungen bringt der 1. 5. 2011 für den österreichischen Arbeitsmarkt?
Ab diesem Zeitpunkt genießen die Staatsbürger aller neuen EU-Staaten (mit Ausnahme von Rumänien und Bulgarien) die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit. Wollen sie in Österreich ein Beschäftigungsverhältnis eingehen, ist dafür keine Bewilligung mehr erforderlich. Ebenso ist die Entsendung von Arbeitnehmern aus diesen Staaten (wieder mit Ausnahme von Rumänien und Bulgarien) nach Österreich ohne Bewilligung möglich.
Hier finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen zu diesem Thema
Infos Arbeits- und Sozialrecht:
Im Folgenden erhalten Sie erste Informationen zu den Änderungen, die der 1.5.2011 für den österreichischen Arbeitsmarkt mit sich bringen wird.
Broschüre (PDF-Datei, 812 kB)
Diese Broschüre steht auch in gedruckter Form zur Verfügung. Bei
Interesse wenden Sie Sich an Ihre jeweilige Landeskammer.
Broschüre (PDF-Datei, 161 kB) Nur für Mitglieder!
EU-Entsendebestätigung - Meldepflicht - Strafbestimmungen
Entsendebewilligung - kurzfristige Arbeitsleistungen - Joint Venture
Tschechisch: Vyslání zaměstnanců z podniku se sídlem v EU/EWR (kromě Bulharska a Rumunska) k výkonu práce v Rakousku
Infos Wirtschafts- und Gewerberecht:
- Erbringung von Dienstleistungen von Unternehmern aus den Beitrittsstaaten in Österreich ab 1. Mai 2004 Als Erbringer von Dienstleistungen ist das Ausführen bestellter gewerblicher Tätigkeiten (Arbeiten) durch Unternehmer aus den Beitrittstaaten zu verstehen, die über keinen Sitz oder Niederlassung in Österreich verfügen.
-
Gewerbeausübung durch Drittstaatsangehörige, Asylanten und Staatenlose in Österreich - gewerberechtliche Aspekte Wer darf Arbeiten über die Grenze ausführen?
- Zusammenstellung der Voraussetzungen
Tschechisch: Výkon živnosti podnikatelů z jiných států - EU/EWR v Rakousku
Slowenisch: Opravljanje obrtne dejavnosti s strani podjetij iz drugih držav članic EU/EGP v Republiki Avstriji
Italienisch: Esercizio di attività artigianali, commerciali e industriali da parte di aziende di altri Stati UE/SEE in Austria
Infos Außenwirtschaft Österreich
Entsendung von Arbeitnehmern eines Österreichischen Unternehmens zur Erbringung von Dienstleistungen in den neuen Mitgliedsstaaten der EU (kostenpflichtige Broschüre)
Übergangsregelungen im Bereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit in den "alten" Mitgliedstaaten
Länderinformation Estland
Länderinformation Lettland
Länderinformation Litauen
Länderinformation Malta
Länderinformation Polen
Länderinformation Slowakei
Länderinformation Slowenien
Länderinformation Tschechische Republik
Länderinformation Ungarn
Länderinformation Zypern
FAQs
FAQs zur Arbeitnehmer-Freizügigkeit
FAQs "Auslaufen von Übergangsregeln am 1. Mai 2011"
Weiterführende Links
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend
Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK)
Wirtschaftskammer Organisation
Plattform grenzüberschreitende Berufsvergleiche
Weitere Informationen zum Dokument
Dieses Dokument wurde erstellt von Rechtspolitik (Wirtschaftskammer Niederösterreich).
Rückfragen an:
Ergänzungen und Ansprechpartner anderer Organisationseinheiten
Nähere Informationen – Öffentlichkeitsarbeit (Wirtschaftskammer Tirol)
Das meint das Team von Öffentlichkeitsarbeit zu diesem Inhalt:
AnsprechpartnerIn Öffentlichkeitsarbeit: Abteilung Wirtschaftsrecht und Umwelt Wirtschaftskammer Tirol
Nähere Informationen – ServiceCenter (Wirtschaftskammer Burgenland)
Das meint das Team von ServiceCenter zu diesem Inhalt:
AnsprechpartnerIn ServiceCenter: Servicecenter
Nähere Informationen – Wirtschaftskammer Salzburg (Wirtschaftskammer Salzburg)
Das meint das Team von Wirtschaftskammer Salzburg zu diesem Inhalt:
AnsprechpartnerIn Wirtschaftskammer Salzburg: Dr. Franz Josef Aigner
Informationen zum Thema
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