Notifizierungspflicht für zusätzliche Stoffe eingeführt
Die EG-Verordnung über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien schreibt für eine Reihe von Pestizidwirkstoffen und gefährlichen Industriechemikalien eine Notifizierung bei der Ausfuhr in Drittstaaten vor. Eine Änderung dieser Verordnung nimmt nun zusätzliche Pestizidwirkstoffe in die Notifizierungspflicht auf. Ferner werden die Eintragungen zu einigen Stoffen geändert, die schon bisher in der Verordnung enthalten waren.
Die Änderung erfolgte durch die Verordnung (EU) 186/2011.
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