Bodenaushub: Informationsbroschüre veröffentlicht

09.03.2011

Informationen über rechtliche Bestimmungen und zum Umgang mit Bodenaushub

   

Das Lebensministerium und die Wiener Umweltschutzabteilung MA 22 haben gemeinsam eine Informationsbroschüre zum Thema Bodenaushub veröffentlicht. Durch die Broschüre sollen folgende Kreise angesprochen werden: Bauherren (private, gewerbliche und öffentliche) und Unternehmen aus der Baubranche.

Die Broschüre fasst die wichtigsten rechtlichen Vorgaben für den Umgang mit Aushubmaterial zusammen. Im Fall der Beseitigung von Aushubmaterialien gelten die Bestimmungen der Deponieverordnung zB für die Einstufung des Materials, die Probenahme oder die Zuordnung zur Deponie(unter)klassen. Für die Verwertung sind Vorgaben des Bundesabfallwirtschaftsplans (www.bundesabfallwirtschaftsplan.at) zu berücksichtigen.

Abfallrechtliche Bestimmungen sind jedoch seit 16. Februar 2011 gemäß § 3 Abfallwirtschaftsgesetz nicht anzuwenden für nicht kontaminierte Böden und andere natürlich vorkommende Materialien, die im Zuge von Bauarbeiten ausgehoben wurden, sofern sichergestellt ist, dass die Materialien in ihrem natürlichen Zustand an dem Ort, an dem sie ausgehoben wurden, für Bauzwecke verwendet werden.