Wer kann die Robinsonliste beziehen?

22.05.2013
FV Werbung und Marktkommunikation

Wer kann die Robinsonliste beziehen?

   

Der Fachverband Werbung und Marktkommunikation ist gesetzlich verpflichtet (§ 151 Abs. 9 GewO), die sog. "Robinsonliste" zu führen und den österreichischen Adressverlagen und Direktmarketingunternehmen zur Verfügung zu stellen. In diese Liste sind Personen eingetragen, welche die Zustellung von persönlich adressiertem Werbematerial für sich ausschließen wollen.

 

Um seinen Mitgliedsunternehmungen ein umfangreiches Service bieten zu können, stellt der Fachverband Werbung und Marktkommunikation ab 1. Jänner 2009 die Robinsonliste den österreichischen Adressverlagen und Direktmarketingunternehmen kostenlos zur Verfügung.

 

Wir bitten Sie um ein Anforderungs-E-Mail an werbung@wko.at.