Wichtige Informationen

   

Wie auch aus anderen Bundesländern berichtet, werden durch die Exekutive in letzter Zeit verstärkt Kontrollen bei der Durchführung von Probefahrten vorgenommen.

Im Zuge dieser Kontrollen werden auch die Eintragungen im Fahrtenbuch überprüft. Wir möchten Sie daher darauf hinweisen die Eintragungen im Fahrtenbuch mit größter Sorgfalt vorzunehmen.
 
Über die Verwendung des Probefahrtkennzeichens muss der Besitzer der Bewilligung (Zulassungsbesitzer) einen Nachweis führen. In diesen Nachweis müssen vor der Fahrt eingetragen werden:
  1. Der Name des Lenkers (sowohl bei Betriebsangehörigen als auch bei Kunden) und eventuell die Führerscheindaten
  2. Das Datum der Probefahrt (zweckmäßigerweise auch die Uhrzeit)
  3. Die Marke und Type des Fahrzeugs und
  4. Die Fahrgestellnummer.
 
Wenn das Fahrzeug zum Verkehr zugelassen ist, so genügt es an Stelle der Fahrzeugdaten das Kennzeichen des Fahrzeuges einzutragen.         Bei Fahrten mit Blauen Probefahrtkennzeichen ist daher unbedingt die Fahrgestellnummer im Fahrtenbuch einzutragen.
Dieser Nachweis muss drei Jahre ab der letzten Eintragung aufbewahrt werden und der Behörde auf Verlangen zur Einsichtnahme vorgelegt werden.
 
Die Überlassung eines Fahrzeuges an einen Kaufinteressenten ist bis maximal 72 Stunden möglich. Dies bleibt aber auf Fahrzeuge mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3.500 kg beschränkt.
 
Wird ein Fahrzeug mit Probefahrtkennzeichen im Zuge einer Probefahrtunterbrechung auf Straßen mit öffentlichem Verkehr abgestellt, so muss der Lenker oder der Besitzer der Bewilligung zur Durchführung von Probefahrten die Bescheinigung gemäß § 102 Abs. 5 lit. c KFG so im Fahrzeug hinterlegen, dass diese bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen hinter der Windschutzscheibe und durch diese gut erkennbar ist. Bei anderen Fahrzeugen ist diese Bescheinigung an einer sonst geeigneten Stelle gut wahrnehmbar anzubringen.
 
Der Probefahrtschein hat die Funktion des Zulassungsscheines und muss bei jeder Fahrt mitgeführt werden.
Für private Zwecke dürfen Probefahrtkennzeichen nicht verwendet werden.
 
Beim Landesgremium des Fahrzeughandels können Sie gegen geringe Gebühr Probefahrt-Dokumentenmappen bestellen. Diese enthalten ein Fahrtenbuch sowie eine Broschüre zu den gesetzlichen Bestimmungen bei Probefahrten und Überstellungsfahrten mit Kraftfahrzeugen.

 

 

 

Mitglieder finden untenstehend außerdem einige Dokumtene frei zum Download:

Downloads

zu diesem Dokument

mein.wko.at

Bitte melden Sie sich an!

Zugangsdaten
vergessen?

Anmelden mit a.sign premium

Informationen zur Anmeldung…

Andere Branchen finden

Pool Kooperationsservice
WIFI Bildungskatalog
Checkliste und Kaufverträge
Bildungseinrichtungen der WK Wien

Seminare für den Fahrzeughandel

Aus- und Weiterbildungs- angebot für Sie und Ihre MitarbeiterInnen

Workshops zur Lehrlingsausbildung

Themen: Qualität in der Ausbildungsplanung; Umgang mit Lehrlingen und
Förderungen und Bildungsangebote

Noch mehr Service und Beratung für die Wiener Lehrbetriebe

Mit Coaching und einem erweiterten Beratungsangebot werden Lehrbetriebe gezielt unterstützt

Markenhändlerveranstaltung

Rückblick: Inwieweit ist die Wirtschaftlichkeit der Kfz-Markenbetriebe in Zukunft noch gesichert?