Verstoß gegen Kontrollrechte - Nichtbereithaltung Lohnunterlagen - Unterentlohnung - Untersagung der Dienstleistung - Sicherheitsleistung - Verwaltungsstrafevidenz
Verstöße gegen das Lohn- und Sozialdumping- Bekämpfungsgesetz werden von den Kontrollbehörden (Gebietskrankenkasse, Bauarbeiterurlaubs- und Abfertigungskasse, Kompetenzzentrum LSDB) bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zur Anzeige gebracht.
- Geldstrafen,
- die Untersagung der Dienstleistung oder
- der Erlag einer Sicherheitsleistung.
Verstoß gegen Kontrollrechte
€ 1.000,- bis € 10.000,-) zu bestrafen.
Nichtbereithaltung der erforderlichen Lohnunterlagen
€ 10.000,-) zu bestrafen.
Unterentlohnung
€ 1.000,- bis € 10.000,- pro Arbeitnehmer (im Wiederholungsfall € 2.000,- bis € 20.000,- pro Arbeitnehmer) zu bestrafen.
Straffreiheit trotz Unterentlohnung
- die Unterschreitung des zustehenden Grundlohnes nur gering ist oder das Verschulden des Arbeitgebers als geringfügig anzusehen ist und Wurde von den Kontrollbehörden von einer Anzeige abgesehen oder von der Bezirksverwaltungsbehörde keine Strafe verhängt, ist im Wiederholungsfall auf jeden Fall die Mindeststrafe zu verhängen.
- dem Arbeitnehmer die Differenz auf das zustehende Entgelt (also nicht nur die Differenz auf den zustehenden Grundlohn) innerhalb einer festgesetzten Frist nachbezahlt wird und
- die Unterschreitung des Grundlohnes das erste Mal erfolgte.
Die Nachzahlung der Entgeltdifferenz wirkt sich aber immer strafmildernd aus.
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Vorsicht!
Die Verjährungsfrist beträgt ein Jahr und beginnt von dem Zeitpunkt an zu laufen, an dem das strafbare Verhalten aufgehört hat, also erst mit der Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes.
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Untersagung der Dienstleistung
Sicherheitsleistung
Verwaltungsstrafevidenz
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes:
Burgenland, Tel. Nr.: 05 90907-2330,
Kärnten, Tel. Nr.: 05 90904,
Niederösterreich Tel. Nr.: (02742) 851-0,
Oberösterreich, Tel. Nr.: 05 90909,
Salzburg, Tel. Nr.: (0662) 8888-397,
Steiermark, Tel. Nr.: (0316) 601-601,
Tirol, Tel. Nr.: 05 90905-1111,
Vorarlberg, Tel. Nr.: (05522) 305-1122,
Wien, Tel. Nr.: (01) 51450-1010,
Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr.
Eine Haftung der Wirtschaftskammern Österreichs ist ausgeschlossen.
Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter!
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Dieses Dokument wurde erstellt von Abteilung Sozialpolitik (Wirtschaftskammer Wien).
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