Wenn der Steuerprüfer klingelt

17.06.2011

Steuerexperte Christian Haid von der WK Steiermark gibt Tipps, wie Unternehmer sich auf die Steuerprüfung vorbereiten können.

   

"Wollen Sie eine Selbstanzeige machen?" - keine Sorge, der Prüfer will Ihnen mit dieser Frage nichts unterstellen, vielmehr ist er dazu verpflichtet, sie zu Beginn einer Steuerprüfung zu stellen. Übrigens: Der Prüfer ist von Amts wegen gebunden, die objektive Wahrheit zu finden. Auch wenn es zu Gunsten des Steuerpflichtigen ist. Es könnte also auch der Fall eintreten, dass aus einer Steuerprüfung ein Guthaben hervorgeht. Außerdem darf ein Prüfer von sich aus nur die Unterlagen werten, die Sie ihm geben. Laden und Kästen sind für ihn tabu. "Wenn allerdings zufälligerweise etwas herumliegt, das nicht für ihn bestimmt ist, und er verwertet das, dann ist er im Recht", gibt Christian Haid, Steuerexperte der Wirtschaftskammer Steiermark, zu bedenken.

Der erste Eindruck zählt
"Wichtig ist, sich gut auf die Prüfung vorzubereiten, zu überlegen, was könnte der Prüfer vielleicht beanstanden und welche Argumente habe ich dann vorzubringen", so Haid. Auch die nötigen Hilfsmittel wie Taschenrechner, Kopierer oder Laptop müssen kostenlos bereitgestellt werden. Tipp: Gehen Sie mit Ruhe und Gelassenheit an die Steuerprüfung, bleiben Sie objektiv sowie kooperativ und bieten Sie ein emotionsfreies Gesprächsklima an. "Der erste Eindruck entscheidet sehr oft darüber, wie einem der Prüfer gesinnt ist", weiß der Experte.

Findet die Prüfung in den Räumlichkeiten des Steuerberaters statt, sind Sie selbst aus der Schusslinie. Sie haben keinen Zeitausfall und umgehen das Risiko, dass ein unwissender Mitarbeiter dem Prüfer unvorhersehbare oder diskrete Informationen gibt.

Wenn der Prüfer unangemeldet kommt
Planung ist also das A und O für eine Steuerprüfung. Dafür hat der Unternehmer meist auch genügend Zeit. "Der Prüfer ist verpflichtet, laut Bundesabgabenordnung sich tunlichst eine Woche vorher anzumelden. Sofern der Prüfungszweck dadurch nicht vereitelt wird", sagt Haid. Unangemeldet klopft der Prüfer nur dann an die Tür, wenn die Gefahr besteht, dass Unternehmer wichtige Belege aus dem Weg räumen oder prinzipiell ein begründeter Verdacht besteht.

Ob und wann es zu einer Prüfung kommt, entscheidet entweder der Zufallsgenerator, die Zeitauswahl, eine Bedarfsprüfung bei Ungereimtheiten und Unregelmäßigkeiten in der Steuerklärung oder gewisse Risikofaktoren in der Steuererklärung. Es kann aber auch passieren, dass ein Dienstnehmer, der sich ungerecht behandelt fühlt, oder ein rachsüchtiger Ehepartner oder Geschäftspartner eine Anzeige beim Finanzamt erstattet und damit eine Prüfung einleitet.

Getränke ja, aber kein Mittagessen
Kaffee, Tee oder doch lieber Geschenke? In Zeiten von Korruption und Bestechungsgefahr ist weniger oft mehr. Kaffee, Tee oder Erfrischungsgetränke können dem Prüfer aber jederzeit ohne Gefahr angeboten werden. "Zum Mittagessen ins Restaurant sollten Sie ihn allerdings nicht einladen. Das wird an und für sich schon als Anfüttern gerechnet. Und auf keinen Fall sollten Sie ihm irgendwelche Geschenke machen oder Preisnachlässe für Waren aus Ihrem Unternehmen anbieten. Da könnte er in arge Bedrängnis kommen beziehungsweise wäre das dann auch strafbar", erklärt Haid.

Selbstanzeige ist bares Geld wert
Apropos Strafe. Eine Selbstanzeige ist bares Geld wert und verhindert das Schlimmste. Dadurch kommen Sie auch dem Steuerprüfer zuvor, er muss nicht mehr die eingangs erwähnte Frage stellen. Vorteil: Der Anzeigende erhält keine Strafanzeige wegen Steuerhinterziehung. Es werden die zu wenig gezahlten Steuern einfach nachgemeldet und gezahlt. So lange der Steuerprüfer den Prüfungsort noch nicht erreicht hat, ist dies immer eine gute Möglichkeit, um aus der verfahrenen Sache mit einem blauen Auge herauszukommen.

Die häufigsten Probleme 

  • Fehlende Unterlagen
  • Eine schlampige Buchhaltung
  • Kalkulatorische Differenzen können nicht aufgeklärt werden

Die häufigsten Irrtümer

  • Manche Unternehmer glauben, dass sie sich um den Prüfer nicht kümmern müssen, da sie ja den Steuerberater haben. Der Prüfer möchte den Steuerpflichtigen unbedingt persönlich kennenlernen und auf jeden Fall eine Betriebsbesichtigung machen.
  • Oft werfen Unternehmer sogenannte Schmieraufzeichnungen, das sind zum Beispiel die ersten gekritzelten, oft unleserlichen Aufzeichnungen bei einer Inventur, weg. Diese zählen jedoch zu den Grundaufzeichnungen.

Rückfragen:
Wirtschaftskammer Steiermark
Rechtsservice
Dr. Christian Haid
T
0316/601-601
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