Altlastenbeitrag Informationssystem Zoll

20.06.2011

Handbuch bietet Hilfestellung

   

Durch die ALSAG–Novellierung im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes (BGBl. I Nr. 111/2010) wurde festgelegt, dass die Altlastenbeitragsanmeldung grundsätzlich nur noch elektronisch zu erfolgen hat. Nur für den Fall, dass die technischen Voraussetzungen für eine elektronische Meldung fehlen, darf die Papierform verwendet werden.
Die elektronische Abgabe der Anmeldung hat in der Praxis über die Anwendung des Altlastenbeitrag Informationssystem Zoll (kurz A bis Z) in FinanzOnline zu erfolgen. Zum besseren Verständnis des Informationssystems hat das Bundesministerium für Finanzen ein Handbuch (Stand: 15.06.2011) veröffentlicht. Es bietet einen Überblick über die Funktionen des A bis Z und beschreibt, welche Daten in das Programm einzugeben sind, damit die korrekte Beitragsanmeldung erfolgen kann.