Nahtlosrohre aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in Kroatien, Russland, der Ukraine oder Belarus

07.12.2011

EU leitet Auslaufüberprüfung und neues Antidumpingverfahren ein

 

Gegen Einfuhren von Nahtlosrohren aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in Kroatien, Russland und der Ukraine bestehen endgültige AD-Maßnahmen. Nach Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens im Dezember des vorigen Jahres, ging Ende März d. J.  vom „Defence Committee of the Seamless Steel Tubes Industry“ im Namen von Gemeinschaftsherstellern, auf die 80% der EU-Produktion entfallen, ein Antrag auf Auslaufüberprüfung mit dem Ziel der Weitergeltung der Maßnahmen ein.
 
Der Antrag wird damit begründet, dass bei Außerkrafttreten der Maßnahmen mit einem Anhalten bzw. erneuten Auftreten des Dumpings zu rechnen wäre und die bereits prekäre Lage des Wirtschaftszweigs der Union weiter verschlechtert würde.
Die Kommission gibt daher im Amtsblatt C 187 v. 28.06.2011 die Einleitung einer Auslaufüberprüfung bekannt. Die Untersuchung ist seitens der Kommission innerhalb von 15 Monaten (28.09.2012) abzuschließen.
 
Gleichzeitig brachten die Antragsteller eine neue AD-Klage gegen Einfuhren aus Belarus ein und legen Informationen vor, wonach der Marktanteil von Belarus-Waren erheblich gestiegen ist.  Die Mengen und die Preise dieser Waren haben einen negativen Einfluss auf den Marktanteil des Wirtschaftszweiges, was wiederum die Gesamtergebnisse sowie die Finanz- und die Beschäftigungssituation stark beeinträchtigt hat.
Die Kommission gibt daher im Amtsblatt C 187 v. 28.06.2011 die Einleitung eines Antidumpingverfahrens gegen Einfuhren aus Belarus bekannt.
 
Interessierte Firmen, die sich offiziell an diesen Verfahren beteiligen möchten, müssen innerhalb von 15 Tagen (für die Auslaufüberprüfung) und innerhalb von 37 Tagen (für die Einleitung des Antidumpingverfahrens) ab dieser Bekanntmachung Kontakt mit der Europäischen Kommission (GD Handel, Direktion H, Büro N 105 04/092, B-1049 Brüssel, Fax: 0032 2 295 65 05) aufnehmen.