Das geballte Wissen der Experten für arbeits- und sozialrechtliche Fragen
|
Der Kollektivvertrag ist eine Vereinbarung, die zwischen kollektivvertragsfähigen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden abgeschlossen wird. Auf Arbeitgeberseite kollektivvertragsfähig sind primär die Fachverbände bzw. Fachgruppen der Wirtschaftskammerorganisation. Auf Arbeitnehmerseite kollektivvertragsfähig ist der ÖGB. Wir beraten Sie und beantworten Ihre Fragen. Benötigen Sie weitere Informationen? Kontaktieren Sie uns! Ihr Team Arbeitsrecht und Kollektivverträge |
|
Informationen zum Thema
Ihre Meinung ist gefragt
Geben Sie hier Ihre Bewertung ab.
Möchten Sie den Artikel kommentieren,
melden Sie sich bitte an
.
Ihre Bewertung:
