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Der Kollektivvertrag ist eine Vereinbarung, die zwischen kollektivvertragsfähigen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden abgeschlossen wird. Auf Arbeitgeberseite kollektivvertragsfähig sind primär die Fachverbände bzw. Fachgruppen der Wirtschaftskammerorganisation. Auf Arbeitnehmerseite kollektivvertragsfähig ist der ÖGB.
 
Welcher Kollektivvertrag ist bei Ihren Mitarbeitern anzuwenden? Besteht mehrfache Kollektivvertragszugehörigkeit? Haben Sie noch weitere Fragen zu den Kollektivverträgen?

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Ihr Team Arbeitsrecht und Kollektivverträge
 

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