Erlass zur Überprüfung der Schwarz-Weiß-Regelung
Aufgrund eines Erlasses des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird den Arbeitsinspektoraten die Kompetenz zur Überprüfung der Schwarz-Weiß-Regelung für Handelsangestellte und für Handelsarbeiter übertragen. Bei Übertretungen soll Anzeige erstattet werden.
Die Bundessparte Handel teilt die Meinung des BMASK nicht und sieht bei den Arbeitsinspektoraten keine Kompetenz zur Überprüfung und Sanktionierung bei Übertretungen der Schwarz-Weiß-Regelung. Aus diesem Grund ersuchen wir Anzeigen bei Übertretung der Schwarz-Weiß Regelung an die Bundessparte Handel - Frau Mag. Martina Großinger - weiterzuleiten.
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