Kühlgeräte: Finanzministerium übernimmt die Rückerstattung von Kühlgeräteentsorgungsbeiträgen

01.08.2011

UFH übernimmt die operative Tätigkeit bis Ende 2020

   

Mit BGBl. I Nr. 63/2011 wurde die Ermächtigung zur Übernahme der Rückerstattung der Kühlgeräteentsorgungsbeiträge vom UFH Umweltforum Haushalt GmbH & Co KG an das Bundesministerium für Finanzen beschlossen.

Damit werden eingehobene Beiträge in der Höhe von 24 Millionen Euro für Entsorgungsplaketten und Gutscheine, aus der Umsetzung der Kühlgeräteverordnung (BGBl. Nr. 408/1992) als Entgelt an das Bundesministerium für Finanzen übergeben. Das UFH Umweltforum Haushalt GmbH & Co KG übernimmt kostenfrei bis 31. Dezember 2020 die Prüfung und Abwicklung der Rückzahlungsansprüche und die Begleichung von Rückzahlungen bis Ende 2013.

Das Entgelt wird zweckgewidmet für die Rückzahlung von Ansprüchen gemäß Verbraucherschutz, für die Zielerreichung gemäß Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz sowie für Zwecke des Umweltschutzes und der Rechtsgewährung einschließlich der Abdeckung des Gerichtsbetriebes verwendet.

Artikel 50 des BGBl. I Nr. 111/2010 (Budgetbegleitgesetz - Bundesgesetz zur Rückführung der Kühlgeräteentsorgungsbeiträge der Konsumenten) wird rückwirkend mit Ablauf des 30. Dezember 2010 aufgehoben.
 

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