Zeitplan für den Auslauf ineffizienter Lampen
Zeitplan für den Auslauf ineffizienter Lampen auf Basis der EU-Ökodesign-Richtlinie.
Mit 1. September 2010 tritt der zweite Schritt des Zeitplans für das Auslaufen ineffizienter Lampen auf Basis der EU-Ökodesign-Richtlinie in Kraft:
Nachdem bereits seit 1. September 2009 alle Glühbirnen „Matt“ bzw. Glühbirnen „Klar“ mit 100 Watt (oder stärker) innerhalb der EU nicht mehr produziert bzw. erstinverkehrgebracht werden dürfen, gilt dies ab 1. September 2010 nunmehr auch für die 75 Watt Glühbirnen „Klar“ sowie für 230V/60W Halogenlampen (sog. Standardhalogenlampen).
Zur Übersicht finden Sie ein Informationsblatt als „pdf“ unter Downloads. (Sie können den Handzettel und das Plakat auch auf www.der-elektrohandel.at downloaden.)
Ausdrücklich festgehalten werden muss, dass lediglich die Produktion innerhalb der EU sowie das Erstinverkehrbringen (also der Import in die EU) verboten sind. Der Verkauf von Restbeständen bzw. Lagerabverkauf von diesen Glühbirnen ist jedoch weiterhin erlaubt!
In weiteren Schritten
- laufen ab 1.9.2011 60 Watt Glühbirnen aus
- und der 1.9.2012 bedeutet das Ende für alle Glühbirnen.
Gleichzeitig bringt der 1. September 2010 auch Änderungen bei der Produktkennzeichnung für Lampenverpackungen.
Neu ist insbesondere die Angabe von Lumen als Aussage, wieviel Licht eine Lampe abgibt. Ziel dieser Regelungen ist, den Konsumenten aussagekräftige Informationen zu Effizienz, Lichtleistung und Eigenschaften der Lampe zu liefern.
Insbesondere müssen folgende Informationen angeführt sein:
- Energie-Label/Energieeffizienzklasse: gibt Aufschluss, welche Energieeffizienzklasse die Lampe hat (mittels A-G Skalierung).
- Lumen (lm): gibt die Lichtleistung an, also wie hell eine Lampe ist.
- Watt (W): gibt die Leistungsaufnahme an, also wie viel Energie die Lampe beim Betrieb benötigt.
- Vergleichswert: zeigt an, welcher klassischen Glühlampe die Leistungsaufnahme entspricht.
- Years/h (hours): gibt die ungefähre Lebensdauer in Stunden und Jahren an.
- Schaltzyklen: gibt an, wie oft eine Lampe an- bzw. ausgeschaltet werden kann.
- Kelvin (K)/Farbtemperatur: gibt die Lichtfarbe an, also ob das Licht warm-weiß (2700 bis 4000 Kelvin), neutral (4000–6500 Kelvin) oder kalt-weiß (über 6500) ist. (Anm.: Diese Kelvin-Angaben sind nur Richtwerte. Eine exakte Kelvin-Angabe auf der Packung ist ein Qualitätsmerkmal und stellt sicher, dass beim Kauf mehrerer Lampen die Lichtfarbe gleich ist.)
- Anlaufzeit: gibt den Zeitraum an, den eine Lampe benötigt, um 60% des angegebenen Helligkeitswerts zu erreichen.
- Dimmbarkeit: gibt an, ob eine Lampe für den Dimmerbetrieb geeignet ist.
- Lampenmaße: gibt die Länge und den Durchmesser in mm an.
- Farbwiedergabeindex: gibt an, wie gut die Farben von Objekten durch die Lampe wiedergegeben werden. Der Farbwiedergabeindex muss auf Verpackungen auch nach dem neuen EU-Gesetz nicht zwingend angegeben werden, ist jedoch stets in Produktinformationen (Internet, Datenblätter etc.) anzuführen.
Zusätzlich müssen u.a. Angaben über den möglichen Quecksilbergehalt (z.B. bei Energiesparlampen) sowie eine Internetadresse (mit Informationen zur Entsorgung oder für Glasbruch) auf der Verpackung abgedruckt sein.
Genau Informationen entnehmen Sie bitte der Verordnung (EG) Nr. 244/2009 der Kommission.
Weitere Informationen zum Dokument
Dieses Dokument wurde erstellt von Elektro- und Einrichtungsfachhandel, Fachgruppe (Wirtschaftskammer Vorarlberg).
Rückfragen an: Elisabeth Heidinger
Ergänzungen und Ansprechpartner anderer Organisationseinheiten
Nähere Informationen – Einrichtungsfachhandel, Berufsgruppe (Wirtschaftskammer Vorarlberg)
Das meint das Team von Einrichtungsfachhandel, Berufsgruppe zu diesem Inhalt:
AnsprechpartnerIn Einrichtungsfachhandel, Berufsgruppe: Mag. Christian Wachter
Nähere Informationen – Elektrofachhandel, Berufsgruppe (Wirtschaftskammer Vorarlberg)
Das meint das Team von Elektrofachhandel, Berufsgruppe zu diesem Inhalt:
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