EU verhängt individuellen Antidumpingzoll für neuen Ausführer
Gegen Einfuhren von hochfesten Polyestergarnen der Tarifnummer 5402 20 00 mit Ursprung in China bestehen seit Dezember des vorigen Jahres endgültige Antidumpingmaßnahmen in der Höhe von 9,8%. Für eine Reihe von Unternehmen gilt ein reduzierter Zollsatz von 5,3%. Die Firmen Jiangsu Hengli Chemical Fibre und Amann Twisting Yancheng Co. Ltd beantragten eine Untersuchung als neue Ausführer. Die Kommission hat in ihrer Untersuchung festgestellt, dass das Unternehmen Jiangsu Hengli Chemical Fibre die Kriterien für die Gewährung des reduzierten Zollsatzes erfüllt und in die Liste der kooperierenden Hersteller aufgenommen werden kann. Das zweite Unternehmen, die Firma Twisting Yancheng Co. Ltd., erfüllt diese Kriterien nicht, da es das betreffende Produkt nicht selbst herstellt, sondern lediglich von unabhängigen Lieferanten kauft. Der Antrag auf Zuerkennung des reduzierten Zollsatzes wurde somit abgelehnt. Diese Änderung des Antidumpingzollsatzes wurde mit VO 907/2011, L 232 v. 9.9.2011 bekanntgemacht. Die Verordnung tritt mit 10.9.2011 in Kraft.
Informationen zum Thema
Ihre Meinung ist gefragt
Geben Sie hier Ihre Bewertung ab.
Möchten Sie den Artikel kommentieren,
melden Sie sich bitte an
.
Ihre Bewertung: