Aufnahme der Richtlinie zur Beschränkung gefährlicher Stoffe von Elektro- und Elektronikgeräten in das CE-Regelungsregime
Zu den Änderungen, die die Neufassung der RoHS-Richtlinie 2011/65/EU
mit sich bringt, zählt auch die Verwendung von Elementen aus dem Neuen Rechtsrahmen (Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung, Marktüberwachung).
Die Umsetzung der geänderten Bestimmungen in einzelstaatliches Recht erfolgte in Österreich durch eine Änderung der Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO-Novelle 2012).
Die stufenweise Ausdehnung des Anwendungsbereichs auf alle Elektro- und Elektronikgeräte in Verbindung mit einer Neudefinition des Begriffs "Elektro- und Elektronikgeräte" (jede elektrisch oder elektronisch unterstützte Funktion z.B. einer Maschine kann auslösend sein) sorgt für Diskussionsbedarf.
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