Stadt und Bundesland Salzburg
15. Mai: Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) für März 2013;
Kammerumlage I für das 1. Kalendervierteljahr 2013;
Einkommen- bzw. Körperschaftsteuervorauszahlung,
Vierteljahresrate;
Lohnsteuer für April 2013;
Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für
Familienbeihilfe für April 2013;
Kammerumlage II (DZ) als Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag
(0,42 %) für April 2013;
Kraftfahrzeugsteuer für Kraftfahrzeuge die nicht der
Kraftfahrzeugsteuer für Kraftfahrzeuge die nicht der
Versicherungssteuer unterliegen, Vierteljahresrate;
Werbeabgabe für März 2013;
27. Mai: Mineralölsteuer
(Zollamt);
27. Mai: Biersteuer
(Zollamt);
Bei nicht rechtzeitiger Entrichtung der fälligen Abgaben ist mit den in der Bundesabgabenordnung, BGBL.Nr. 194/1961, in der derzeit geltenden Fassung, vorgesehenen Säumnisfolgen zu rechnen. Für Abgaben, die an einem Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fällig werden, gilt als Fälligkeitstag der nächste Werktag.
Abgaben, die an die Gemeindeämter zu entrichten sind:
15. Mai: Vergnügungssteuer für April 2013 betreffend regelmäßig
wiederkehrende Veranstaltungen (bei einmaligen Veranstaltungen
aber jeweils spätestens 15 Tage nach Beendigung der Veranstaltung);
Ortstaxen für März 2013 einschließlich der 5 Cent pro Nächtigung
Tourismusförderungsbeitrag;
Kommunalsteuer für April 2013.
Der Steuerkalender beinhaltet nur die gängigsten Bundes-, Landes- und Gemeindeabgaben.
Rückfragen:
Dr. Walter Zisler, Bereichsleiter Finanz- und Steuerrecht, Wirtschaftskammer Salzburg
Tel.: 0662/8888-313
email: wzisler@wks.at
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