Pflanzenschutzmittelgesetz und -verordnung 2011

21.12.2011
Luise Spindler

Pflanzenschutzbetriebsregistrierung Pflanzenschutzmittelgebührentarif

Aufgrund des neuen Pflanzenschutzmittelgesetzes 2011 gibt es eine Verpflichtung für eine Meldung in das sogenannte Betriebsregister.

Das bedeutet, dass jeder Betrieb, der Pflanzenschutzmittel verkauft, abgibt, lagert, vorrätig hält oder auf sonstige Weise in Verkehr bringt eine Meldung an das Betriebsregister durchführen muss (§ 4 Abs 1 iVm § 3 Abs 1 PMG 2011). Betroffen davon sind alle Unternehmen, die Pflanzenschutzmittel - sowohl für berufliche Verwender als auch für den Haus- und Gartenbereich - verkaufen.

Die Meldung muss bis 14. Dezember 2011 erfolgen, wenn vor dem 14. Juni 2011 bereits Pflanzenschutzmittel verkauft wurden, und muss an das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) übermittelt werden. Dazu wurde vom BAES ein Web-Forum erstellt. Es kann unter folgendem Link heruntergeladen bzw. ausgefüllt werden: Web-Forum 

Im Abschnitt 18 des Pflanzenschutzmittelgebührentarif 2012 ist nun auch eine Position für die Meldung zur Eintragung in das Betriebsregister vorgesehen. Diese Gebühr beträgt € 14,72 und ist jährlich für jede Filiale/Niederlassung zu entrichten. Sollte die Meldung in das Betriebsregister nicht elektronisch sondern manuell durchgeführt worden sein, fällt eine zusätzliche Gebühr von € 17,00 jährlich an.

Kundeninformationen seit 26.11.2011 verpflichtend

Außerdem möchten wir Sie darauf hinweisen, dass seit 26.11.2011 beim Verkauf von Produkten für den Haus- und Kleingartenbereich an private Anwender (Letztverbraucher) Informationen über die Risiken der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln zur Verfügung stehen müssen.

Die Zulassungs- und Genehmigungsinhaber von Pflanzenschutzmitteln (Erzeuger, Importeure) haben den Vertreibern die entsprechenden Informationen zur Verfügung zu stellen.

Die Pflanzenschutzmittelverordnung legt nicht fest, in welcher Art die Informationen dem Kunden im Geschäft zur Verfügung gestellt werden müssen. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Lebensministerium wird diese Verpflichtung durch folgendes Vorgehen entsprochen:

Grundsätzlich sollte die Informatin am Regal bei den Pflanzenschutzmitteln erfolgen. Es ist jedoch erlaubt, am Regal lediglich einen Hinweis anzubringen (z.B. Regalstopper), wo der Letztverbraucher die Information selbst entnehmen kann (z.B. Folder) oder auf Anfrage ausgedruckt erhält.

Von der IndustrieGruppe Pflanzenschutz (Haus- und Gartenausschuss) wurde der Folder "10 gute Ratschläge zur sachgerechten Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Haus- und Kleingarten" entwickelt. Sie finden diesen Folder (auch in druckfähiger Version) auf der Homepage der IndustrieGruppe Pflanzenschutz zum Download.
 
Weitere Informationen über die aufgrund des Pflanzenschutzmittelgesetzes 2011 erlassene Pflanzenschutzmittelverordnung 2011 und die daraus resultierenden Verpflichtungen wie die qualifizierte Ausbildung finden Sie in unserem Merkblatt.

 

Weitere Informationen zum Dokument

Dieses Dokument wurde erstellt von Handel mit Arzneimitteln, Drogerie- u. Parfümeriewaren sowie Chemikalien u. Farben, Landesgremium (Wirtschaftskammer Salzburg).

Rückfragen an: Luise Spindler

Das meint das Team von Agrarhandel, Landesgremium zu diesem Inhalt:

AnsprechpartnerIn Agrarhandel, Landesgremium: Luise Spindler

Das meint das Team von Lebensmittelhandel, Landesgremium zu diesem Inhalt:

AnsprechpartnerIn Lebensmittelhandel, Landesgremium: Johann Peter Höflmaier

Das meint das Team von Sparte Handel zu diesem Inhalt:

AnsprechpartnerIn Sparte Handel: Johann Peter Höflmaier

mein.wko.at

Bitte melden Sie sich an!

Zugangsdaten
vergessen?

Anmelden mit a.sign premium

Informationen zur Anmeldung…

Andere Branchen finden

Gerätevergütung
Jobbörse
Newsletter
Förderdatenbank
POOL
Forum EPU
Außenwirtschaft
Wiener Wirtschaft Online

JA ZUR KUNST -
NEIN ZUM NEPP

Belastungslawine durch Festplattenabgabe droht

Verstoß gegen Internetrecht - Was tun? Auf Anwaltsbriefe richtig reagieren

Mehr Tipps für die richtige Reaktion auf Anwaltsbriefe

Die Informationspflichten seit 1.7.2012

Impressum für Websites: Im Firmen A-Z gesetzeskonformes Impressum erstellen

Kassenrichtlinie zur Klarstellung der Ordnungsmäßigkeit von Kassensystemen

Erlass bringt Rechtssicherheit bei der Nutzung von Registrierkassen und Kassensystemen

EURO-LABEL - Das Europäische -E-Commerce-Gütezeichen

Welche Vorteile bringt das E-Commerce-Gütezeichen?

Überblick über aktuelle Förderungen

aktuelle Calls, geförderte Kredite, geförderte Beratungen

Förderungen für Vorbereitungskurse auf die Berufsreifeprüfung

Gut ausgebildete und qualifizierte Fachkräfte sind für die meisten Unternehmen ein wesentlicher Baustein für den wirtschaftlichen Erfolg.

Fördercall Dienstleistung 2013

2,5 Mio. EUR für innovative Wiener Dienstleistungs- unternehmen

Die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge

Alle Informationen auf einen Blick