Veränderungen; Transponierungslisten

 

Die Kombinierte Nomenklatur 2012 wird gegenüber der heuer gültigen wiederum einige Änderungen enthalten. Sie wurde mit VO 1006/2011, L 282 v. 28.10.2011 veröffentlicht. Von der Europäischen Kommission wurden dazu auch Transponierungslisten 2011 zu 2012 sowie 2012 zu 2011 zur Verfügung gestellt.
 
Bei der kombinierten Nomenklatur handelt es sich um die 8-stellige Zolltarifnummer der EG, die Grundlage ist für die Warenerklärung bei der Ein- bzw. Ausfuhr, für die Anwendung von Handelsbeschränkungen, Zollsätzen und Zollbegünstigungen, Antidumping- oder Schutzzöllen oder für innergemeinschaftliche statistische Zwecke. Die Einordnung der Waren bestimmt den anzuwendenden Zollsatz und weitere anzuwendende Maßnahmen wie zB Verbote/Beschränkungen.