Definition der betroffenen Produkte
Am 18.10.2011 wurde die Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2011 über die Bezeichnungen von Textilfasern und die damit zusammenhängende Etikettierung und Kennzeichnung der Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinie 73/44/EWG des Rates und der Richtlinien 96/73/EG und 2008/121/EG des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht. Diese VO tritt 20 Tage nach Veröffentlichung, also am 9.11.2011 in Kraft und wird ab dem 8. Mai 2012 anzuwenden sein.
Die Definition, welche Produkte betroffen sind, findet sich im Artikel 2. Grundsätzlich gilt diese Verordnung für Textilerzeugnisse, aber auch für auszugsweise die folgenden Erzeugnisse, die in der gleichen Weise wie Textilerzeugnisse behandelt werden:
- Erzeugnisse mit einem Gewichtsanteil an Textilfasern von mindestens 80 % - Bezugsmaterial für Möbel, Regen- und Sonnenschirme mit einem Gewichtsanteil an Textilkomponenten von mindestens 80 %.
- die Textilkomponenten der oberen Schicht mehrschichtiger Fußbodenbeläge, von Matratzenbezügen, von Bezügen von Campingartikeln, sofern diese Textilkomponenten einen Gewichtsanteil von mindestens 80 % dieser oberen Schichten oder Bezüge ausmachen.
- Textilien, die in andere Waren eingearbeitet sind und zu deren Bestandteil werden, sofern ihre Zusammensetzung angegeben ist
Nähere Details zum Inhalt dieser Verordnung bitten wir Sie aus folgendem Link zu entnehmen:
http://eur-lex.europa.eu/JOHtml.do?uri=OJ%3AL%3A2011%3A272%3ASOM%3ADE%3AHTML
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