Lenkzeit - Lenkpause - Einsatzzeit - Verordnungsfahrzeuge - sonstige Fahrzeuge
Das österreichische Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetz bzw. die europäischen Rechtsvorschriften kennen arbeitszeitrechtliche Spezialregelungen für Lenker von Kraftfahrzeugen.
Während das „normale“ Arbeitszeitrecht mit den Begriffen Normalarbeitszeit, Mehrstunden, Überstunden, Arbeits- und Rufbereitschaft, Ruhepause und Ruhezeiten sein Auslangen findet, wird das Arbeitszeitrecht für Lenker um die Begriffe der
- Lenkzeit,
- Lenkpause (Fahrtunterbrechung) und
- Einsatzzeit
erweitert.
Der Grund dafür liegt in der Besonderheit der Arbeitsleistung, da die Lenker am Steuer eines Kfz besonderen Anforderungen und Belastungen ausgesetzt sind. Durch die zusätzlichen Regelungen soll eine Übermüdung und eine damit einhergehende Verkehrsuntüchtigkeit bzw. Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vermieden werden.
Lenkzeit
Zur Lenkzeit zählen alle Zeiten des reinen Dienstes am Steuer, insbesondere auch verkehrsbedingte Standzeiten an Ampeln, Kreuzungen oder im Stau.
Unterschieden wird zwischen
- der Tageslenkzeit, die zwischen zwei täglichen Ruhezeiten oder zwischen einer täglichen und einer wöchentlichen Ruhezeit absolviert wird und
- der Wochenlenkzeit, die innerhalb einer Kalenderwoche von Montag 0 Uhr bis Sonntag 24 Uhr vom Lenker erbracht wird.
Lenkpause
Lenkzeiten sind durch Lenkpausen zu unterbrechen, die der Erholung des Lenkers und der Erhaltung der Verkehrstüchtigkeit dienen (Fahrtunterbrechungen). Während der Lenkpausen darf der Lenker keine anderen Arbeiten (z.B. Ladetätigkeiten) verrichten. Die Lenkpause stellt bezahlte Arbeitszeit dar, außer sie fällt mit einer Ruhepause zusammen.
Tipp!
In der Praxis empfiehlt es sich daher die Lenkpause mit einer Ruhepause zusammenfallen zu lassen.
Einsatzzeit
Unter Einsatzzeit versteht man den gesamten Zeitraum zwischen zwei täglichen Ruhezeiten. Die Einsatzzeit beinhaltet sowohl die Arbeitszeit, als auch sämtliche Arbeitszeitunterbrechungen.
Zur Einsatzzeit gehören daher
- Lenkzeiten,
- Lenkpausen (Fahrtunterbrechungen),
- Ruhepausen und geteilte tägliche Ruhezeiten sowie
- sonstige Arbeitszeiten.
Um die Frage der konkret einzuhaltenden Vorschriften (Wann muss eine Lenkpause eingehalten werden? Wie lange muss diese sein?) beantworten zu können, ist eine Unterscheidung zwischen Lenkern von Verordnungsfahrzeugen und Lenkern von sonstigen Fahrzeugen durchzuführen.
Verordnungsfahrzeuge
Ein Verordnungsfahrzeug ist
- ein Fahrzeug zur Güterbeförderung mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht (einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger) von mehr als 3,5t oder
- ein Fahrzeug zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Fahrgastplätzen,
soweit es nicht von der VO 561/2006 ausgenommen oder von der Anwendung der Verordnungen EG 3821/85 und EG 561/2006 zur Gänze freigestellt ist.
Sonstige Fahrzeuge
Sonstige Fahrzeuge sind Kraftfahrzeuge, die nicht unter die zuvor angeführte Definition fallen.
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Vorsicht!
Die Frage, ob ein Fahrzeug als Verordnungsfahrzeug oder sonstiges Fahrzeug zu kategorisieren ist, ist als Vorfrage anhand der europarechtlichen und innerstaatlichen Rechtsvorschriften im Einzelfall zu klären.
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Stand: November 2011
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