Globally Harmonised System

 
Die  Verordnung Nr. 1272/2008 zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von gefährlichen Stoffen und Gemischen ist am 31. Dezember 2008 im EU - Amtsblatt (L 353) veröffentlicht worden. Der 1355 Seiten umfassende Rechtstext kann unter folgendem Link abgerufen werden: http://eur-lex.europa.eu/JOHtml.do?uri=OJ:L:2008:353:SOM:DE:HTML  
Die Verordnung ist seit 20. Januar 2009 in Kraft (Artikel 62). Optional können ab diesem Tag die neuen Vorschriften für Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung angewendet werden. Wird ein Stoff oder ein Gemisch nach den GHS-Regeln gekennzeichnet, dann muss die Einstufung nach Stoff- bzw. Zubereitungsrichtlinie noch bis zum 1. Juni  2015 im Sicherheitsdatenblatt angegeben werden.
 
Es gelten folgende Übergangsbestimmungen für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung nach dem bisher gültigen Recht (siehe Artikel 61):
 
  • Bis zum 1. Dezember 2010 werden Stoffe gemäß der Stoffrichtlinie (67/548/EWG) eingestuft, gekennzeichnet und verpackt. Die Einstufung nach der Stoffrichtlinie ist darüber hinaus bis 30. Mai 2015 im Sicherheitsdatenblatt anzugeben.
  • Bis zum 1. Juni 2015 werden Zubereitungen gemäß der Zubereitungsrichtlinie (1999/45/EG) eingestuft, gekennzeichnet und verpackt.
  • Abweichend vom zuvor genannten können Stoffe und Zubereitungen auch vor dem 1. Dezember 2010 bzw. dem 1. Juni 2015 nach den Vorgaben der GHS-VO eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden.
  • Für die Meldung in das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis gilt der 1. Dezember 2010 als Stichtag. Vor diesem Termin ist die Meldung optional.

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