Altlastenbeitragserhöhung wirkt sich direkt auf Abfallerzeuger aus
Mit Jahreswechsel kommt es zu einer Reihe von Änderungen im Abfallrecht. Für den Abfallerzeuger wirken sich davon direkt die Erhöhung der Altlastenbeiträge aus. Dadurch verteuert sich vor allem die Beseitigung (Deponierung/Verbrennung) von Haus- und Gewerbeabfällen.
Die wesentlichen Änderungen im Überblick:
Abfallbilanzverordnung
Beginn der elektronischen Aufzeichnungspflicht, wenn von einem Abfallsammler/-behandler mehr als 29 Abfallarten und mehr als 15.000 t nicht gefährliche/2.000 t gefährliche Abfälle übernommen werden (§ 9 Abfallbilanzverordnung). Die Abgabe der Abfallbilanz 2011 hat bis spätestens 15. März 2012 zu erfolgen.
Deponieverordnung
Deponiebetreiber haben geeignete Einrichtungen für die Übernahme und Eingangskontrolle von Abfällen bzw. Zwischenlager zu betreiben. Andere Anlagen innerhalb des Deponiebereichs haben die Voraussetzungen des § 34 Abs. 1 Deponieverordnung zu erfüllen.
Abfallverbrennungsverordnung
Die Übergangsbestimmungen für Ersatzbrennstoffe (§ 19c Abfallverbrennungsverordnung) und für die Mitverbrennung (§ 19b) laufen mit 1. Jänner 2012 aus. Es gilt nun die Abfallverbrennungsverordnung uneingeschränkt.
Altlastensanierungsgesetz
Die Altlastenbeiträge werden auf Grund des Budgetbegleitgesetzes 2011 mit 1. Jänner 2012 erhöht. Folgende Beiträge sind laut Altlastensanierungsgesetz an den Zoll (Infos) abzuführen:
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Altlastenbeiträge im Inland bzw. Gleichwertigkeit bei Verbringung
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Ab 1. Jänner 2012
Euro pro Tonne
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Erdaushub/Baurestmassen oder gleichartige Abfälle/sonstige mineralische Abfälle für Baurestmassendeponie
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9,20 Euro
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alle übrigen Abfälle
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87,00 Euro
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Deponien
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Bodenaushub-, Inertabfall- oder Baurestmassendeponien
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9,20 Euro
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Reststoffdeponien
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20,60 Euro
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Massenabfalldeponien oder Deponien für gefährliche Abfälle
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29,80 Euro
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Verbrennen von Abfällen/Herstellen von Brennstoffprodukten aus Abfällen
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8,00 Euro
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Einbringung in den Hochofen
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8,00 Euro
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