Betriebsunterbrechungsversicherung

07.02.2013
Mag. Andrea Fraunschiel

Versicherung für Unternehmensberater, Informationstechnologen und Buchhalter

   

BETRIEBSUNTERBRECHUNGSVERSICHERUNG
(gilt ausschließlich für Mitglieder des Fachverbandes UBIT in der Wirtschaftskammer Österreich)

  

Detailinformationen:
Den Rahmenvertrag und die
die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Betriebsunterbrechungsversicherung für freiberuflich Tätige und selbständig Tätige (ABFT 2010) der Generali können Sie hier herunterladen.
 
Die Prämienberechnung erfolgt pro rata ab Vertragsbeginn.
Hier finden Sie auch einen Überblick über das Prämiensystem.
 
Anmeldeprozedere:
Ein Beitritt für die Mitglieder des Fachverbandes UBIT erfolgt online über folgenden Link.
Im Fall eines aufgetretenen Schadens sollte die Meldung unverzüglich mittels des Schadensformulars erfolgen.
 
Ansprechpartner:
Bei Fragen über den Beitritt zum Rahmenvertrag und für die Abwicklung von Schadensfällen stehen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.
(Anmerkung: Die Zusatzinformationen sind nur für Mitglieder des FV UBIT abrufbar.)

Hintergrund:
Der Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie (FV UBIT) hat mit der GENERALI Versicherung AG einen Rahmenvertrag über eine Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen. Auf Basis dieses Versicherungsvertrages sind österreichweit alle Mitglieder des FV UBIT bei Antragsstellung mit max. 6 Dienstnehmern berechtigt, diesem Rahmenvertrag beizutreten und die darin enthaltenen Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen.


Zielsetzung:
Ziel des Vertrages ist es in erster Linie die Sicherstellung der Versicherbarkeit des Betriebsunterbrechungsrisikos der Mitglieder des Fachverbandes mit einer sehr günstigen Prämie zu gewährleisten. Als versicherte Personen kommen daher ausschließlich Mitgliedsunternehmen des Fachverbandes (Unternehmensberater inkl. Mediatoren, IT-Dienstleister, Telekom-Dienstleister, gewerbliche und selbständige Buchhalter sowie Personalverrechner, Buchhalter und Bilanzbuchhalter nach dem Bilanzbuchhaltungsgesetz) in Frage.

 
Zeitrahmen:
Der Rahmenvertrag tritt mit 1.1.2012 in Kraft und kann der Beitritt ab diesem Zeitpunkt erfolgen.. Die vereinbarte Vertragsdauer beträgt fünf Jahre. Der einzelne Versicherungsnehmer kann seinen Einzelvertrag zum 31.12.2016 nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer von 5 Jahren mit einer Frist von drei Monaten schriftlich zu Hauptfälligkeit (1.1. eines jeden Jahres) kündigen.

 
 Inhalte des Versicherungsvertrages  (auszugsweise)
 
Versichert gilt die gänzliche oder teilweise Unterbrechung des versicherten Betriebes infolge völliger 100%iger Arbeitsunfähigkeit aufgrund
·           Krankheit oder Unfall der versicherten Person,
·           Quarantäne
·           Brand, Blitzschlag, Explosion, Flugzeugabsturz
·           Einbruchdiebstahl und Vandalismus
·           Leitungswasserschäden
·           Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag oder Erdrutsch
·           Abhandenkommen einer dem Betrieb dienenden Sache im Zusammenhang mit einem der oben angeführten Ereignisse, wenn diese Ereignisse in den versicherten Betriebsräumlichkeiten eintreten.
 
Versicherungssumme: wahlweise EUR 18.000,00 / 36.000,00 / 54.000,00 / 72.000,00
 
Dies entspricht einer Tagestaxe vonwahlweise EUR 50,00 / 100,00 / 150,00 / 200,00
 
Karenzfrist bei Personenschaden: 10 Tage
(Entfall der Karenzfrist ab 48 Stunden stationärem Krankenhausaufenthalt)
 
Haftungszeit: 12 Monate
 
Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Betriebsunterbrechungsversicherung für freiberuflich Tätige und selbständig Tätige (ABFT 2010 der Generali).
 
 

 

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