Ständiges Schiedsgericht der Wirtschaftskammer Tirol

11.04.2012

Das Ständige Schiedsgericht dient der raschen, effizienten und kostengünstigen Beilegung zivil- und handelsrechtlicher Streitigkeiten außerhalb der staatlichen Justiz

   

Mindestens eine Streitpartei muss Mitglieder der Wirtschaftskammer sein. Wichtigste Voraussetzung für das Tätigwerden des Schiedsgerichtes ist, dass die Streitparteien vor der Anrufung des Schiedsgerichtes dessen Zuständigkeit - etwa im Rahmen eines Vertrages - gültig vereinbart haben. Eine solche Vereinbarung nennt man Schiedsklausel.

 
Was spricht für die Schiedsgerichtsbarkeit?
 
  • Schnelligkeit - Schiedsverfahren dauern beim Ständigen Schiedsgericht der Wirtschaftskammer Tirol von der Klagseinbringung bis zur endgültigen Entscheidung der Sache im Regelfall nur wenige Monate. Sie sind somit schneller als Verfahren vor staatlichen Gerichten.
  • Hohe Qualität - Die Parteien können ihre(n) Schiedsrichter selbst wählen und dabei je nach dem Gegenstand des Rechtsstreits die notwendigen fachlichen Anforderungen berücksichtigen. Schiedsrichter(senate) zeichnen sich daher nicht nur durch großes juristisches Wissen, sondern besonders durch umfassende fachliche (z.B. technische, wirtschaftliche) Expertise aus.
  • Kostengünstigkeit - Degressive Gebührensätze, vergleichsweise kurze Verfahrensdauern und die fachliche Expertise der Schiedsrichter, die zumeist die Beauftragung von Sachverständigen unnötig macht, tragen zur Verringerung der Verfahrenskosten bei.
  • Flexibles Verfahren - Das von Parteien frei bestimmt und gewählt werden kann.
  • Endgültige und bindende Entscheidung - kein Instanzenzug.
  • Vertraulichkeit des Schiedsverfahrens.

     

 Empfohlene Schiedsklausel:
 
"Alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder auf dessen Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit beziehen, werden nach der Schieds- und Schlichtungsordnung  für die Ständigen Schiedsgerichte der Wirtschaftskammern von einem Einzelschiedsrichter/von einem aus drei Schiedsrichtern bestehenden Senat* endgültig entschieden."
 
* Nicht Zutreffendes streichen!
 
Kontakt 
Ständiges Schiedsgericht der Wirtschaftskammer Tirol
Abteilung Wirtschaftsrecht, Steuerrecht und Umwelt
T 05 90 90 5-1270
Meinhardstraße 14
6020 Innsbruck

 

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