Rückerstattung eines Drittels der Prüfungsgebühren
Ziel dieser Förderaktion ist es, Personen zu motivieren, Meister- und Befähigungsprüfungen im Gewerbe und Handwerk abzulegen und dadurch ihre persönliche Qualifikation zu stärken.
Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend übernimmt in Zukunft im Falle des Bestehens der Meister- und Befähigungsprüfung ein Drittel der Prüfungsgebühr.
Alle Personen, die im Zeitraum 01.11.2011 bis 31.10.2012 ihre Meister- bzw. Befähigungsprüfung erfolgreich absolvieren, erhalten diesen Einmalzuschuss.
Nach erfolgreich abgelegter Meisterprüfung kann der frischgebackene Meister sein Prüfungszeugnis und den Nachweis der Zahlung der Prüfungsgebühr mittels eines ausgefüllten Formulars an das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend, Abteilung I/6, post@i6.bmwfj.gv.at, senden.
In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auch auf den „Bildungszuschuss“ hinweisen, der Förderungen im Bereich der Aus- und Weiterbildung für Unternehmer und Arbeitnehmer vorsieht. Weitere Informationen unter www.bildungszuschuss.at
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