Veröffentlichung des Fachverbands Finanzdienstleister
Die Novelle zum Wertpapiervermittler erschafft ein neues reglementiertes Gewerbe, den „Wertpapiervermittler“. Dieses reglementierte Gewerbe ersetzt das freie Gewerbe „Finanzdienstleistungsassistent“.
Für Gewerbetreibende, die am 1.9.2012 bereits mehr als ein Jahr tätig waren, besteht eine Übergangsfrist bis 1.9.2014. Gewerbetreibende, die ihre Tätigkeit nach dem 1.9.2011 aufgenommen haben, erhalten keine Übergangsfrist. Dementsprechend ist es für diese Gewerbetreibenden wichtig, die Befähigungsprüfung rechtzeitig zu absolvieren, damit unmittelbar nach dem 1.9.2012 das neue Gewerbe angemeldet werden kann.
Die Befähigungsprüfungsordnung ist am 1.4.2012 in Kraft getreten. Damit wird die Erhaltung der Gewerberechte ohne Unterbrechung der gewerblichen Tätigkeit gesichert.
Die Befähigungsprüfungsordnungen wurden dem umfassenden Skriptum der Gewerblichen Vermögensberatung angepasst, welches ab der Version 2012 die Wertpapiervermittler mit umfasst. Der Aufbau der Befähigungsprüfung für Gewerbliche Vermögensberater wurde gleich belassen. Die Grundlagen für die Gewerbliche Vermögensberatung können hier eingesehen werden: http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?angid=1&stid=378865&dstid=5105&opennavid=26660
Die neuen Prüfungsordnungen für Gewerbliche Vermögensberater und Wertpapiervermittler sind am 30.3.2012 veröffentlicht worden und beide Verordnungen sind seit 1.4.2012 in Kraft.
Der Fachverband Finanzdienstleister hat am 4.4.2012 zusätzlich eine Pressemitteilung mit dem Titel "Geprüfte Qualität: Finanzdienstleister in Österreich heben Qualifizierungsstandard" lanciert. Die Pressemitteilung im Volltext finden Sie als Download.
Informationen zum Thema
Ihre Meinung ist gefragt
Geben Sie hier Ihre Bewertung ab.
Möchten Sie den Artikel kommentieren,
melden Sie sich bitte an
.
Ihre Bewertung:
