Themen und Forderungen 2012

13.01.2012
Karin Furtner

Frau in der Wirtschaft Vorarlberg

   

 

Themen und Forderungen 2012

 
·         Ganztagskinderbetreuung Vorarlberg -
Initiative zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
 
Ein ganz wesentlicher Faktor für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist das zur Verfügung stehende Betreuungsangebot für Kinder. Ein ausreichendes, bedarfsgerechtes und flexibles Angebot an Kinderbetreuungsmöglichkeiten unterstützt die Unternehmerin in ihrer beruflichen Leistungsfähigkeit und erhöht dadurch ihre Erwerbschancen. 
 
Die Anzahl der zu betreuenden Kinder (Bundesweit hat ein Drittel der Unternehmerinnen Kinder unter 15 Jahren), ist tendenziell steigend, da die gesellschaftlichen Veränderungen der letzten Jahrzehnte die Familien vor neue, große Herausforderungen gestellt haben. Dies hat unter anderem zur Folge, dass immer mehr Frauen die Erwerbstätigkeit anstreben. Die Nachfrage an Betreuungseinrichtungen steigt dadurch stetig. In Vorarlberg gibt es aktuell 554 Kinderbetreuungseinrichtungen in denen 21.863 Kinder von 2.824 Betreuungspersonen betreut werden. Davon bieten lediglich 7,9 % oder 44 Einrichtungen eine Ganztagsbetreuung bis max. 9 Stunden inkl. Mittagessen an.
 
Gerade für Unternehmerinnen ist die erfolgreiche Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine große Herausforderung. Für die Frau in der Wirtschaft Vorarlberg ist daher die Forderung nach mehr Ganztagskinderbetreuung in Vorarlberg eine sehr zentrale. Das Ganztages-Betreuungsangebot muss in den nächsten Jahren konsequent ausgebaut und bedarfsgerecht an die Gegebenheiten der Familien angepasst werden, denn nicht allen Selbständigen ist es möglich, auf ein familiäres Netzwerk zurückzugreifen. Die Ganztagsbetreuungsstätten sind derzeit nur in großen Wohngebieten (Städten und größeren Gemeinden) eingerichtet, müssen aber auch in den angrenzenden Ortschaften erweitert bzw. errichtet werden. 
 
 
·         Betriebshilfe und Wochengeld für Selbstständige
 
Selbständig Erwerbstätige sind durch die derzeitige Wochengeldregelung gegenüber den unselbständig Erwerbstätigen deutlich benachteiligt. Eine Unternehmerin hat derzeit Anspruch auf Wochengeld in Höhe von täglich € 26,97 (Stand Jänner 2012). Bei unselbständig Erwerbstätigen berechnet sich das Wochengeld aus dem Durchschnitt der letzten drei Nettomonatsgehälter. Hinzukommen noch aliquote Sonderzahlungen. Bei einem Nettoeinkommen von € 1.500,00 ergibt sich somit ein Tagessatz von ca. € 57,00 (je nach Höhe der Sonderzahlungen).
 
Da der momentane Tagessatz für selbstständig Erwerbstätige die steigenden Lebenserhaltungskosten pro Monat nicht abzudecken vermag, fordert Frau in der Wirtschaft eine Angleichung des Pauschalbetrages für das Wochengeld von Selbständigen sowie Erleichterungen für die Beitragspflicht beim Bezug von Wochengeld.
 
Grundsätzlich hat die Unternehmerin auch nur die Wahlmöglichkeit, ob sie eine Geldleistung (Wochengeld) oder eine Sachleistung (Betriebshilfe) in Anspruch nehmen möchte. Diese Regelung führt in der Praxis aber oftmals zu Problemen und geht an den Bedürfnissen der Betroffenen vorbei. Denn wird für den Zeitraum des Wochengeldanspruchs eine Betriebshilfe (auch nur in vermindertem Ausmaß) in Anspruch genommen, entfällt der Anspruch auf Wochengeld.
 
Der Bezug von Wochengeld darf bei der Inanspruchnahme einer Betriebshilfe (in vermindertem Ausmaß) nicht zur gänzlichen Streichung des Wochengeldes, sondern nur zu einer aliquoten Minderung führen.
 
 
·         Pensionsantrittsalter bei Frauen
 
Aus heutiger Sicht ist eine Angleichung an das Pensionsalter der Männer erst für das Jahr 2033 geplant. Aufgrund der demografischen Entwicklung wird der Bedarf an (gut qualifizierten) Frauen am Arbeitsmarkt in den kommenden Jahren jedoch massiv steigen. Dazu braucht es ein nachhaltiges, finanzierbares und gerechtes Pensionssystem.
Eine frühzeitige Angleichung des unterschiedlichen gesetzlichen Pensionsantrittsalters von Frauen und Männern ist im Grunde nur einer von mehreren Mosaiksteinen einer längst überfälligen umfassenden Pensionsreform. Dabei handelt es sich auch um eine Frage der Gerechtigkeit. Denn das niedrigere Pensionsantrittsalter schmälert die Chancen, ältere Frauen am Arbeitsmarkt einzustellen, verringert das Lebenseinkommen und führt zu niedrigeren Pensionen, da den Frauen die besten Verdienstjahre verloren gehen.
Eine raschere Angleichung ist auch im Hinblick auf die Karrierechancen von Frauen sinnvoll. Denn dadurch haben Frauen auch die Chance, in höherem Alter noch in eine Führungsverantwortung zu kommen.
Frau in der Wirtschaft Vorarlberg spricht sich daher für eine raschere Angleichung des Pensionsantrittsalters für Frauen aus. Diese Angleichung kann bereits in den nächsten Jahren und nicht erst ab 2024 erfolgen, denn schließlich werden darin, aufgrund der oben angeführten Punkte, auch große Chancen für Frauen gesehen.