Kassenrichtlinie zur Klarstellung der Ordnungsmäßigkeit von Kassensystemen

18.02.2013
Mag. Iris Thalbauer

Neuer Erlass bringt Rechtssicherheit bei der Nutzung von Registrierkassen und Kassensystemen

Das Bundesministerium für Finanzen hat per Erlass vom 28. Dezember 2011 die Kassenrichtlinie 2012 veröffentlicht.

Bei der Nutzung von Registrierkassen und Kassensystemen sind im Bereich der Grundaufzeichnungen und der Losungsermittlung eine Reihe von Vorschriften zu beachten. In der Kassenrichtlinie 2012 sollen nun Fragestellungen zur Ordnungsmäßigkeit von Kassensystemen, die in Folge der fortschreitenden technischen Entwicklung und gesetzlicher Änderungen bei den Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten vermehrt auftreten, beantwortet werden.

In der Richtlinie werden die verschiedenen Arten von Registrierkassen und Kassensystemen typisiert und es wird näher beschrieben, welche Funktionalitäten, Aufzeichnungen und sonstigen Kriterien bei der Nutzung von Kassen je nach Typ zu beachten sind, um die Grundsätze der Ordnungsmäßigkeit zu erfüllen. Klargestellt wird, dass einzelne Kassen-Typen (Typ 2a und Typ 2b) nicht den Erfordernissen der Prüfbarkeit bzw den Anforderungen der Ordnungsmäßigkeit entsprechen. Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Richtlinie auf der geltenden Rechtslage basiert und keine gesetzlichen oder verordnungsmäßigen Bestimmungen neu geschaffen oder verschärft wurden.

Durch die einheitliche Regelung soll die Rechtssicherheit für Unternehmen und Kassenanbieter und Kassenhersteller erhöht und eine Basis für eine einheitliche Verwaltungspraxis im Sinn der Gleichmäßigkeit der Besteuerung geschaffen werden.

Eine Zertifizierung einzelner Kassentypen oder bestimmter Kassen durch das BMF ist nicht vorgesehen. Eine vollständige und ordnungsgemäße Erfassung der Grundaufzeichnungen bzw Daten muss sobald als möglich, jedenfalls jedoch bis Ende 2012 geschaffen werden.

Volltext der Kassenrichtlinie 2012

 

 

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