Unternehmen steht auf Bundesebene die folgende Förderung zur thermischen Sanierung 2013 zur Verfügung
Was wird gefördert?
Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes von betrieblich genutzten Gebäuden die älter als 20 Jahre sind wie insbesondere:
- Dämmung der obersten / untersten Geschossdecke und der Außenwände,
- Sanierung und Austausch der Fenster und Außentüren,
- Einbau von Wärmerückgewinnungsanlagen,
- Verschattungssysteme zur Reduktion des Kühlbedarfs.
Erstmals sind auch Teilsanierungen wie zum Beispiel der Austausch der Außenfenster bzw. Außentüren förderfähig, auch gibt es einen eigenen Förderschwerpunkt für denkmalgeschützte Gebäude.
Anträge können seit 14.01.2013 gestellt werden, der Förderantrag muss vor Baubeginn (Lieferdatum der Materialien) gestellt werden.
Wie hoch ist die Förderung?
Auch 2013 stehen wieder 30 Millionen € für die thermische Sanierung von Betriebs- und Geschäftsgebäuden zur Verfügung. Maximal können 35% der umweltrelevanten Kosten gefördert werden, die Förderhöhe richtet sich nach der erreichten Unterschreitung der Anforderungen der OIB-Richtlinie 6 (Stand Oktober 2011).
Förderboni können durch:
- den Einsatz von Dämmstoffen mit österreichischen Umweltzeichen oder nachwachsenden Rohstoffen,
- Holzfenstern (75% Fensterfläche)
- gleichzeitige Investition (Systemboni) in eine Holzheizung, Fernwärmeanschluss, Wärmepumpe, thermische Solaranlage, LED-Beleuchtungssysteme bzw. generelle Energieeffizienzprojekte in Unternehmen,
lukriert werden.
Weitere Informationen finden Sie hier:
ALLGEMEINER HINWEIS ZUM BUNDES-ENERGIEEFFIZIENZGESETZ
Nach dem vorliegenden Begutachtungsentwurf (21.12.2012) zum Energieeffizienzgesetz werden Energiesparmaßnahmen die 2013 umgesetzt werden, nicht für die Einsparverpflichtung eines Unternehmens von 2014 bis 2020 anerkannt.
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